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Oberstes Gericht hat entschieden: Ärzte müssen vage Patientenverfügungen ignorieren

Archivmeldung vom 10.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Martin Büdenbender / pixelio.de
Bild: Martin Büdenbender / pixelio.de

"Ich möchte keine lebensverlängernden Maßnahmen" - mit dieser Formulierung in einer Patientenverfügung erreicht ihr Verfasser gar nichts. Denn sie ist zu vage und damit medizinisch ungenau. Das zeigt die ärztliche Praxis seit Jahren - und das haben nun auch die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) geurteilt.* Millionen Verfügungen sind damit unwirksam. Die Richter raten, konkrete Situationen und ärztliche Maßnahmen in der Patientenverfügung zu benennen.

Auch eine repräsentative Untersuchung** des Sozialforschungsinstituts Mentefactum im Auftrag des Online-Dienstleisters DIPAT ergab: Drei Viertel aller Patientenverfügungen sind unwirksam. "Die meisten Menschen, die mit einer Verfügung vorsorgen wollen, verlassen sich leider auf wirkungslose Vorlagen, beispielsweise von Ämtern oder Notaren, so der Notfallmediziner und DIPAT-Geschäftsführer Dr. Paul Brandenburg. "Diese Anbieter genießen zwar Vertrauen, sind aber nicht kompetent, medizinisch wirksame Dokumente zu liefern." Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs zeige unmissverständlich, dass an einer professionellen, fachlich hieb- und stichfesten Verfügung kein Weg vorbei führe, wenn sie im Ernstfall greifen solle, betont Brandenburg. Alle anderen Verfügungen können, wie im jetzt bis vor das BGH geführten Rechtsstreit, zu juristischen und auch familiären Streitigkeiten führen - und unerwünschte lebenserhaltende Maßnahmen um Jahre verlängern.

Einfache und wirksame Lösung bringt Sicherheit

Brandenburg ist als Notfallmediziner immer wieder selbst mit Patientenverfügung konfrontiert, die nicht anwendbar sind. Um Abhilfe zu schaffen, entwickelte er mit einem Team aus Juristen, Psychologen und Programmierern einen fachärztlichen Online-Dienst für dauerhaft medizinisch wirksame Patientenverfügungen. Mittels eines intelligenten Online-Interviews werden die häufigsten und nahezu alle lebensentscheidenden Diagnosen und der Behandlungswunsch des Kunden detailliert erfasst. Dabei dienen anschauliche Beispiele dem Kunden als Entscheidungshilfe. Anschließend wird das Ergebnis des Interviews in ein medizinisches Formular übersetzt, das als klare Handlungsanweisung für Ärzte wirksam ist. Da die Patientenverfügung online hinterlegt wird, ist sie zudem im Notfall innerhalb von Sekunden abrufbar. Ein Signalaufkleber auf der Versichertenkarte zeigt dem behandelnden Arzt einen Online-Code an, hinter dem sich die Verfügung verbirgt.

Als einziger Anbieter in Deutschland bietet Brandenburg mit DIPAT - Die Patientenverfügung seit Ende 2015 die Möglichkeit, eine wirksame Patientenverfügung selbstständig und ohne Abhängigkeit von Dritten zu erstellen und zu hinterlegen. DIPAT ist damit auch für die Personen, die ihre Patientenverfügung nach der BGH-Entscheidung neu erstellen möchten, eine unkomplizierte und sichere Lösung.

* Az.: XII ZB 61/16 ** telefonische Befragung von 1.005 Personen ab 18 Jahren zwischen dem 15. und 17. Juni 2016

Quelle: DIPAT Die Patientenverfügung GmbH (ots)

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