Urteil: Fälschungsrisiko liegt bei Banken
Archivmeldung vom 22.11.2005
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Freigeschaltet durch Jens BrehlWer von nahen Angehörigen betrogen wird, hat gute Chancen, den Schaden von seiner Bank ersetzt zu bekommen. Ein dementsprechendes Urteil wurde kürzlich vom Landgericht Bonn (Az.: 3 O 192/05) gefällt.
Eine 79-jährige Frau wurde von ihrem Enkel um
insgesamt 21.600,- Euro betrogen. Er hatte seiner Großmutter den
Personalausweis entwendet und ihre Unterschrift auf Scheckvordrucken
und einer Kontovollmacht gefälscht. In verschiedenen Bankfilialen hob
er so Beträge zwischen 5.000,- und 20.000,- Euro ab.
Das
Landgericht Bonn entschied, dass die Bank ihrer Kundin den Schaden
ersetzen müsse. Die Großmutter habe sich nichts vorwerfen zu lassen,
denn mit einem betrügerischen und stehlenden Enkel müsse man nicht
rechnen. Die Bank müsse sich den Schaden jetzt von dem illoyalen
Enkelsohn ersetzen lassen und ihn notfalls verklagen. Der Enkel wurde
wegen Urkundenfälschung und Betrugs zu einer Geldstrafe von 5.400,-
Euro verurteilt.
Quelle: Pressemitteilung Banktip.de