Ohne Karte keine Behandlung - In nicht dringenden Fällen kann ein Arzt die Behandlung ablehnen
Archivmeldung vom 09.01.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittGesetzlich Versicherte, die bei einem Arztbesuch ihre Krankenversichertenkarte nicht vorlegen können, haben kein Recht auf Behandlung, wenn es sich nicht um einen dringenden Fall handelt.
Das berichtet das Gesundheitsmagazin „Apotheken
Umschau“ unter Berufung auf ein Urteil des Berufungsgerichtes für
Heilberufe am Verwaltungsgericht Frankfurt am Main. (Az. 21 BG
1565/05)
Quelle: Pressemitteilung Wort und Bild „Apotheken Umschau“