Filme besser legal streamen
Archivmeldung vom 06.11.2013
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNach Kino.to wurde seit Ende Mai diesen Jahres nun auch die illegale Streamingseite Movie2k.to vom Netz genommen. Das plötzliche Abschalten der Seite empörte viele Nutzer, da sie die Gründe hierfür nicht verstehen konnten oder wollten. Was viele von ihnen nicht wussten, ist, dass mit dem Streamen von Filmen auf solchen Portalen gegen Urheberrechte verstoßen wird. Trotz der Warnung von Verbraucherschützern sehen sich täglich weiterhin Millionen von Menschen raubkopierte Filme an.
Derzeit laufen die Ermittlungen nach den Betreibern dieser illegalen Seiten und Filmen. Bei den bisherigen Untersuchungen führte eine Spur sogar in die deutsche Hauptstadt. Für den Abruf der urheberrechtlich geschützten Filme auf den Webseiten der Streamingportale ist bislang der Hoster BitShare zuständig. Kundengelder, die für Premium-Accounts bei BitShare anfallen, sollen auf ein Konto in Berlin fließen. Da die Betreiber ihre illegalen Spielchen verstecken, ist es schwer für die Staatsanwaltschaft Namen oder Eigentürmer ausfindig zu machen. Neben der Fahndung nach den Betreibern der Streamingseiten haben die Ermittler ebenfalls Power-User von illegalen Raubkopien im Visier. Laut GVU ist in Deutschland die Verfolgung von Urheberechtsverletzern inzwischen so effektiv, dass in den deutschen Kinos kaum noch abgefilmt wird. Hierzu nutzen die Raubkopierer vermehrt Leinwände ausländische Kinos und versehen die Aufnahmen im Nachhinein mit einer deutschen Tonspur. Über kurz oder lang ist trotzdem zu erwarten, dass die Fahnder den aktuellen Betreibern und den Usern der illegalen Portale auf die Spur kommen werden.
Bereits das Ansehen gilt als Straftat
Um Filme veröffentlichen und vervielfältigen zu dürfen, muss jeder Betreiber eines Kinos oder einer anderen (öffentlichen) Einrichtung sich die Rechte hierfür einholen. Dieses geschieht bei den Streamingseiten Movie2k.to, Movie4k.to oder auch Kinox.to nicht. Die genannten Online-Portale streamen illegal, da ihre Aufnahmen ausschließlich aus Raubkopien bestehen. Des Weiteren verletzen sie dadurch zahlreiche Urheberrechtsbestimmungen. Nicht nur mit dem Erstellen und Streamen von raubkopierten Filmen begeht man allerdings eine Straftat: Auch wer sich bewusst diese Raubkopien anschaut, kann strafbar gemacht werden. Daher ist es Filmliebhabern empfohlen sich bei komplett legalen Alternativen, beispielsweise bei WATCHEVER, nach seinen Lieblingsfilmen umzuschauen. Solche Film- und Serienportale erheben eine monatliche Gebühr, jedoch kann man sich sicher, dass alle Filme dort legal zur Verfügung stehen und man keine Straftat begeht.
Rechtliche Folgen für Nutzer illegaler Streaming Seiten
Derzeit sieht das Urheberrechtsgesetz keine Bestrafung für das Streamen eines raubkopierten Filmes übers Netz vor, denn laut §53 des Urheberrechtsgesetzes liegt nur dann ein Verstoß vor, wenn ohne Einverständnis des Rechteinhabers eine Vervielfältigung eines Werkes auf Bild- oder Tonträger vorgenommen wurde. Jedoch laufen die Ermittlungen gegen Premium-Kunden auf Hochtouren. Es ist für die Ermittler dennoch schwierig die Beteiligten für ihr Handeln zu belangen, da man ihnen erst mal nachweisen muss, dass sie mit ihren finanziellen Leistungen das rechtswidrige Verhalten der illegalen Streamingseiten unterstützen.