OLG Oldenburg: Auch ohne Messdatenspeicherung darf geblitzt werden
Archivmeldung vom 02.10.2019
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Freigeschaltet durch André OttSelten hat ein Blitzer-Thema derart polarisiert. Nachdem der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes im vergangenen Juli entschieden hatte, dass Messungen ohne Datenspeicherung nicht verwertbar sind, wurden betroffene Blitzer im Saarland sowie in weiteren Bundesländer aus dem Verkehr gezogen.
Nun ist laut Informationen des NDR ein geblitzter Autofahrer in Niedersachsen bis vor das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg gezogen. Ohne Erfolg, denn der Senat für Bußgeldsachen entschied, dass Messungen auch ohne Datenspeicherung juristisch verwertbar sind.
"Hier macht jedes Bundesland, was es will. Das ist kein gutes Signal", sagt Jan Ginhold, Geschäftsführer der Coduka GmbH, über dessen Online-Service www.geblitzt.de Bußgeldvorwürfe aus dem deutschen Straßenverkehr geprüft werden können. "Es muss endlich eine einheitliche Rechtsprechung her, damit die Autofahrer nicht mehr länger im Dunkeln tappen. Wir können nur empfehlen, in solchen Fällen unsere kostenfreie Hilfe in Anspruch zu nehmen", so Ginhold weiter.
Zumal selbst das saarländische Innenministerium bereits zurückgerudert ist und erst kürzlich die von fehlender Datenspeicherung betroffenen Blitzer Leivtec XV3 und Poliscan wieder in Betrieb genommen haben. Lediglich der TraffiStar S 350 von der Firma Jenoptik ist weiterhin nicht im Einsatz. Auch in Berlin und Brandenburg blitzt man nach anfänglicher Skepsis wieder mit den umstrittenen Modellen oder hat sich letztlich doch gegen deren Abschaltung entschieden.
"Dass sich die Richter am OLG Oldenburg auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Bezug auf die Anerkennung von Messungen via Laserpistolen ohne Datenspeicherung berufen, verwundert noch mehr", stellt Ginhold fest. "Schließlich werden im sächsischen Pirna die Messungen, die mit der Laserpistole LTI TruSpeed durchgeführt werden, immer noch in Zweifel gezogen. Solche Widersprüche sollten in der Rechtsprechung keinen Platz finden."
Für die Überprüfung arbeitet die Coduka eng mit zwei großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei über einem weiteren Drittel besteht die Möglichkeit der Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des Einsatzes von Legal Tech Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.
Quelle: CODUKA GmbH (ots)