Stillpause am Arbeitsplatz
Archivmeldung vom 10.09.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittArbeiten und ein Baby stillen - das ist in Deutschland gesetzlich geregelt. "Das Mutterschutzgesetz schreibt vor, dass Frauen mindestens zweimal täglich eine halbe oder einmal täglich eine Stunde extra Zeit bekommen - zum Stillen oder zum Abpumpen", erklärt die Ärztin Elien Rouw aus Bühl, die in der Nationalen Stillkommission die Arbeitsgemeinschaft Freier Stillgruppen vertritt, im Apothekenmagazin "Baby und Familie".
Den Müttern steht ein geeigneter Raum fürs Stillen oder Abpumpen zu, der nicht die Toilette sein darf. Die meisten stillenden Frauen, die bereits wieder arbeiten, pumpen ab, weil es zu aufwendig ist, zum Kind zu fahren oder es zum Arbeitsplatz zu holen. Das Abpumpen sollte aber beim Wiedereinstieg in den Job schon beherrscht werden. "Bitte nicht erst zwei Tage vor Arbeitsstart das erste Mal die Milchpumpe zur Hand nehmen", rät Elien Rouw. Sie rät auch, einen Vorrat anzulegen. Ebenfalls wichtig: Das Baby rechtzeitig an die Person gewöhnen, das ihm dann das Fläschchen gibt.
Quelle: Wort und Bild - Baby und Familie (ots)