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Rechtsstreit zählt nicht: Laut Finanzgericht keine außergewöhnliche Belastung

Archivmeldung vom 09.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild:     Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Wer wegen Baumängeln am selbst genutzten Eigenheim einen Rechtsstreit führt, der kann die Kosten dafür nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen. (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen 3 K 2036/19)

Der Fall: Eheleute hatten ein Bauunternehmen damit beauftragt, ein Zweifamilienhaus mit Unterkellerung zu errichten. Doch nach ihrer Meinung lagen gravierende Planungs- und Ausführungsfehler vor und sie entschieden sich, gerichtlich gegen die Firma vorzugehen. Dabei entstanden Kosten in Höhe von fast 14.000 Euro, die das Ehepaar steuerlich geltend machen wollte.

Das Urteil: Hier liege keine außergewöhnliche Belastung im Sinne des Steuerrechts vor, beschieden die Finanzrichter. Zwar sei es um das künftige Eigenheim der Familie gegangen, doch für die Betroffenen habe zu keiner Zeit die Gefahr bestanden, die Existenzgrundlage zu verlieren oder lebensnotwendige Bedürfnisse nicht mehr befriedigen zu können. Es handle sich zwar um einen Vorgang von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für die Steuerzahler, doch trotzdem müsse man das Ganze noch im Bereich der normalen Lebensführung einordnen.

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

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