Kein Versicherungsschutz bei brennenden Autos
Archivmeldung vom 11.11.2005
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.11.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Jens BrehlAuto-Versicherer raten ihren Kunden, mit der Bahn oder per Flugzeug zum Fußball-Länderspiel nach Paris zu fahren. Wer dennoch mit dem Auto fährt, muss sich darauf einstellen, dass die Versicherung nicht zahlt, sollte das Auto angesteckt werden. Denn die nächtlichen Ausschreitungen der Brandstifter können von den Versicherern als Innere Unruhe gewertet werden. Dann würde der Kaskoschutz wegfallen, berichtet das Handelsblatt.
Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für
Kraftfahrzeuge (AKB) liegen Innere Unruhen dann vor, wenn „größere
Menschenmengen sich zusammenrotten und mit vereinter Gewalt vorgehen.“
So sei der Kaskoversicherungsschutz in Frankreich derzeit grundsätzlich
gefährdet, sagt Axel Salzmann von der Oskar Schunck KG. Dies gelte auch
für Speditionen.
Die Huk-Coburg will ebenso wie die DEVK
Versicherung über die Erstattung möglicher Schäden im Einzelfall
entscheiden. Jeder Autofahrer sollte deshalb vor Reisen nach Frankreich
seinen Versicherer konsultieren. Eine DEVK-Sprecherin rät, dass
Fahrzeug in gefährdeten Regionen auf einem bewachten Parkplatz
abzustellen. Dann wäre es auf jeden Fall versichert.
Quelle: Pressemitteilung Banktip.de