Händler muss für Motorschaden von Gebrauchtwagen zahlen
Archivmeldung vom 14.04.2005
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeEin Gebrauchtwagenhändler muss für einen Motorschaden bei einem relativ neuen Auto zahlen, auch wenn die Schadensursache nicht genau geklärt werden kann. Berichtet AP am Donnerstag
Das hat das Landgericht Frankfurt am Main in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden. In dem Fall hatte ein so genannter Kolbenfresser den Motor eines Gebrauchtwagens vier Monate nach Kauf bei einem Kilometerstand von 88.000 zerstört.
Der Käufer, der den mehr als vier Jahre alten Diesel-Pkw mit einem Kilometerstand von 80.146 gekauft hatte, klagte auf Erstattung der Kosten für einen Austauschmotor in Höhe von rund 5.100 Euro. Der Händler weigerte sich, weil der Käufer den kaputten Motor im Austausch weggegeben hatte und dadurch ein Nachweis der Schadensursache vereitelt worden sei.
Das Gericht gab nun dem klagenden Käufer recht und schloss einen Bedienungsfehler als Schadensursache aus. Zur Begründung erklärten die Richter, angesichts der Einfachheit der technischen Bedienung eines modernen Autos und des Standes der Technik könne ein Kolbenfresser nicht ernstlich durch Bedienungsfehler hervorgerufen werden. Der Kläger habe von einem modernen Mittelklassewagen mit Dieselmotor ohne weiteres eine Kilometerleistung in deutlich sechsstelligem Umfang erwarten können.
Wenn das Fahrzeug bei einem Kilometerstand von 88.000 unvermittelt einen schweren Motorschaden erleide und nichts auf ein Fehlverhalten des Benutzers deute, spreche dies dafür, dass der Motorschaden im technischen Zustand des Wagens selbst angelegt war, ohne dass es auf den exakten technischen Ursachenzusammenhang ankomme, argumentierten das Oberlandesgericht.
(Aktenzeichen: Oberlandesgericht Frankfurt am Main 24 U 198/04)
Quelle: http://www.solms-braunfelser.de/ap/apnews.php?code=20050414APD8582