Dubiose Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros?
Archivmeldung vom 26.05.2008
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittViele Verbraucher reagieren verunsichert, wenn sie überraschende Post eines Inkassounternehmens im Briefkasten finden und sich plötzlich einer bis dato völlig unbekannten Forderung ausgesetzt sehen:
„Der Gesamtbetrag ist binnen 10 Tagen zu zahlen! Nach Ablauf dieser
Frist werden wir uns die Forderung abtreten lassen und ein
gerichtliches Mahnverfahren gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche
Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten
für den Gerichtsvollzieher, auf Sie zukommen. Ein gerichtliches
Vollstreckungsverfahren kann ich außerdem negativ auf Ihre eigene
Kreditwürdigkeit auswirken. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen
Interesse innerhalb der gesetzten Frist...“
Dieser harte Forderungston wird meist durch eine offiziell wirkende Gestaltung des Forderungsschreibens verstärkt. Neben imposanten Briefköpfen, finden sich oft zusätzliche Hinweise wie „Wir sind Vertragspartner der schufa“ oder „Zugelassen vom Präsidenten des Amtsgerichts“, welche dem plumpen Mahnschreiben einen besonders seriösen Anstrich verleihen sollen.
Keine Rechtspflicht zur Zahlung
Diese ganze pompöse Aufmachung dient dabei nur einem einzigen Zweck:
Der Mahnungsempfänger soll in den Irrtum versetzt werden, dass er
rechtlich verpflichtet sei, die behauptete Forderung zu begleichen.
Diesem Irrtum sollten Sie nicht erliegen! Die behaupteten Ansprüche
bestehen meist nicht.
Eindeutig berechtigte Forderungen werden, soweit zwei außergerichtliche Mahnungen des bekannten Vertragspartners ohne Erfolg bleiben, meist einmalig durch einen Anwalt, und wenn nun immer noch keine Zahlung erfolgt, sofort gerichtlich geltend gemacht.
Die beanspruchten Forderungen bestehen meist nicht
Häufig stammen die durch das „Inkassobüro“ eingeforderten Beträge aus
vermeintlichen Vertragsschlüssen im Internet. Kriminelle Anbieter
lassen nichts unversucht Gebühren aus Aboverträgen,
Clubmitgliedschaften, Foren zur Ahnenvorschung, Berufswahl,
Hausaufgabenhilfe oder Partnervermittlung beizutreiben, obwohl sie
genau wissen, dass ein wirksamer Vertragsschluss nie zustande kam und
damit die erdachte Vertragsforderung niemals gerichtlich durchsetzbar
sein wird.
Auch die in dem Mahnschreiben zugesetzten Inkassogebühren, Mahnkosten oder Auslagen müssen bei einer unberechtigten Hauptforderung nicht beglichen werden.
Vorsicht bei „Ratenzahlungsvorschlägen ohne Mehrkosten“
Nach der strengen Zahlungsaufforderung, bieten die Inkassounternehmen
meist in einem weitaus freundlicher gehaltenem Ton eine günstige
Ratenzahlungsvereinbarung an. Diese sollten Sie jedoch keinesfalls
unterzeichnen.
Denn hinter der „großzügingen Ratenzahlungsabrede“ versteckt sich oft der Versuch einer gefährlichen Täuschung. In dem Text ist meist ein verpflichtendes Schuldanerkenntnis versteckt. Der kurze aber schwerwiegende Satz „....hiermit erkenne ich die Forderung an....“ wird häufig überlesen. Mit der Unterschrift schnappt diese Falle zu.
Tipp:
Wenn sie ein Mahnschreiben eines Inkassobüros erhalten sollten Sie die
Ruhe bewahren. Eine Inkassogesellschaft kann Ihnen schließlich nichts
schlimmeres antun, als Ihnen ständig nervigen Mahnschreiben zu
übersenden. Insbesondere kann das Inkassounternehmen keine Kosten
festsetzen oder gar die Zwangsvollstreckung ohne Titel betreiben.
Bei dem erstmaligen Erhalt einer „Zahlungsaufforderung“ sollten Sie den
behaupteten Anspruch genau prüfen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die
Forderung nicht besteht, sollten Sie dies in möglichst knapper Form dem
Inkassobüro mitteilen. Jede weitere Mahnung können Sie dann getrost in
dem Mülleimer werfen. Wenn Sie sodann einen gerichtlichen Mahnbescheid
erhalten, sollten Sie diesem sofort mit dem stets beigefügten Vordruck
widersprechen.
Falls Sie sich unsicher sind oder die lästigen Mahnschreiben kein Ende finden, sollten Sie einen Rechtsanwalt um Rat und Unterstützung bitten. Meist genügt ein einziges anwaltliches Schreiben und der Spuk hat ein Ende.
Quelle: WAGNER HALBE Rechtsanwälte