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Kfz-Haftpflichtversicherung: Mindestens vier Wochen Geduld üben

Archivmeldung vom 04.08.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Hanspeter Bolliger / pixelio.de
Bild: Hanspeter Bolliger / pixelio.de

Der ADAC empfiehlt, sich mindestens vier Wochen in Geduld zu üben, wenn eine Haftpflichtversicherung nach einem Kfz-Unfall den Schaden nicht sofort reguliert. Verzögerungen bis zu vier Wochen sind für den Geschädigten zwar ärgerlich, er kann dies aber nicht beanstanden. So entschied das OLG Stuttgart in seinem Beschluss vom 26. April 2010 (AZ.:3 W 15/10).

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass es sich bei der Bearbeitung von Kfz-Verkehrsunfällen um ein Massengeschäft handle, bei dem der Bearbeitungszeitraum von personellen Schwankungen und unterschiedlichen Bearbeitungszahlen abhängig sein kann. Eine vierwöchige Bearbeitungszeit müsse der Haftpflichtversicherung deshalb eingeräumt werden.

Auch der ADAC ist der Ansicht, dass je nach Einzelfall eine Bearbeitungsfrist von vier Wochen durchaus erforderlich sein kann. Der Club hat aber kein Verständnis, wenn Versicherer einfach gelagerte Fälle nicht umgehend regulieren, sondern die OLG-Entscheidung zum Anlass nehmen, "auf Zeit zu spielen".

Wer mit der Bearbeitungsfrist der gegnerischen Unfallversicherung nicht einverstanden ist, sollte sich vor einer Klage am besten an einen Rechtsanwalt wenden. Klagt er nämlich zu früh, kann es sein, dass er auf den Verfahrenskosten sitzenbleibt.

Quelle: ADAC

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