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"Bürger des Deutschen Reichs" muss Bußgeld bezahlen

Archivmeldung vom 30.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
In Deutschland seit 1. November 2010 ausgegebener Personalausweis Bild: de.wikipedia.org
In Deutschland seit 1. November 2010 ausgegebener Personalausweis Bild: de.wikipedia.org

Der 33-jährige Lok-Führer Steve V. wurde am Freitag vom Hamburger Gericht wegen "vorsätzlichen Nichtbesitzens eines Personalausweises" zu 300 Euro Buße verurteilt. Da der Mann nicht an die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland glaubt, gab er seinen Personalausweis, der erst 2016 abgelaufen wäre, beim Einwohnermeldeamt ab und ersetzte ihn gegen einen Staatsbürgerschaftsausweis.

Vor Jahren habe ihn ein türkischer Arbeitskollege darauf hingewiesen, dass Steve V. "staatenlos" sei. Daraufhin soll er sich informiert haben und seit dem soll er einen Ausweis bei sich tragen, der ihn als „Bürger des Deutschen Reichs, geboren in Preußen, Pommern, Provinz Berlin“ identifiziere.

Nachdem Richter Günther Hennig ihn darauf hinwies, dass für Steve V. die Ausweispflicht wie für alle anderen Deutschen gelte, soll dieser geantwortet haben, dass er Angehöriger des Deutschen Reichs sei und "das andere" wie eine Firma oder ein Verein sei und er schon genug Firmenausweise habe.

Wie die Hamburger Morgenpost berichtet, will Steve V. nun gerichtlich gegen dieses Urteil vorgehen, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht.

Anmerkung der Redaktion: Interessierte an dieser Thematik werden viele Hintergrundinformationen dazu in unserem dreiteiligen Vortragsvideo von Peter Fitzek vom Pendragon Kongress finden. Die drei Teile sind alle auf kostenlos auf der Videoplattform Youtube abrufbar. Hier ist der Direktlink zum ersten Video: http://www.youtube.com/watch?v=FBq5W6tE2Qk

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