Urteil: "AfD-Nazis" und Sympathisanten "ins Gesicht kotzen" von Meinungsfreiheit gedeckt
Das Credo des Jahres bleibt: "Gegen Hass und Hetze". Eine umstrittene Aufforderung gegen die AfD hat sich, wie Berichte zeigen, als unzutreffend bezeichneten Aufruf zu einer Straftat entpuppt. Die Kölner Staatsanwaltschaft erkennt in der Äußerung nur eine "bildhafte" Ausdrucksweise, die durch die Meinungsfreiheit geschützt ist.
Im Mittelpunkt steht Peter Fischer, Ehrenpräsident von Eintracht Frankfurt, der im Februar mit scharfen Worten gegen die AfD und deren mögliche Anhänger auf sich aufmerksam machte. Fischer, bekannt für sein Engagement gegen rechte Strömungen, reagierte auf einen kritischen Artikel des Medienportals "Correctiv", der im Januar 2024 veröffentlicht wurde.
Wie Medien berichten, haben 65 Bürger Klage eingelegt, da sie sich durch Fischers pauschale Bezeichnung als "Nazis", gegen die man "Türen und Tore einrennen" dürfe, diskriminiert fühlten. Ein Kölner Gericht hat jedoch in seiner aktuellen Urteilsfindung betont, dass die Wortwahl lediglich "bildhaft" sei und unter dem Schutz der Meinungsfreiheit falle.
In einem Interview mit RTL formulierte Fischer seine auffälligen Ansichten zum gesellschaftlichen Miteinander. Wörtlich äußerte er sich bezüglich der geforderten Proteste gegen rechts im Zusammenhang mit der missverständlichen Berichterstattung durch "Correctiv":
"Auf der Straße, da müsste jetzt viel mehr sein. Rennt denen die Türen und Tore ein, gebt ihnen Ohrfeigen, kotzt ihnen ins Gesicht. Es ist mir scheißegal, werdet laut und zeigt euch endlich."
🛑Für das allgemeine Rechtsverständnis im Deutschen Rechtsstaat‼️Der Aufruf gegen #AfD-Wähler:"Rennt ihnen Türe und Tore ein, gebt ihnen Ohrfeigen, kotzt ihnen ins Gesicht", "Jeder 4. oder 5. ist ein Nazi"Ist kein Aufruf zur Gewalt, Volksverhetzung oder Beleidigung.🧵(1/12) pic.twitter.com/xz86Ctz2YA
— Tom B. (@BTom1974) November 27, 2024
Ein weiterer Kritikpunkt von Fischer waren die von ihm als "grausam" bezeichneten Wahlergebnisse der AfD bei den Ost-Wahlen. Seiner Ansicht nach könne es nicht anders sein, als dass "jeder Vierte oder jeder Fünfte auf der Straße ein Nazi ist". Das Wahlkreuz führten für ihn zwangsläufig dazu, dass man als Wähler "automatisch Nationalsozialist" sei.
Laut einem Bericht der Hessenschau fand in Köln kürzlich eine Verhandlung statt, die Fischers kritische Äußerungen zum Thema beinhaltete. In dem Artikel wird darauf hingewiesen, dass "ein umstrittener Anti-AfD-Aufruf des früheren Präsidenten von Eintracht Frankfurt trotz zahlreicher Strafanzeigen nicht juristisch verfolgt" wird. Die Staatsanwaltschaft Köln kam zu dem Schluss, dass die Aussagen von der Meinungsfreiheit abgedeckt seien.
Demnach sei die Äußerung "kein ernst gemeinter Aufruf zu einer Straftat". Fischer habe "offenkundig übertrieben" und sich "bildhaft ausgedrückt", teilte die Staatsanwaltschaft mit. „Im Sinne einer emotionalen Fundamentalkritik an der AfD sei das erlaubt“, so die Behörde.
Zudem sei die Benennung als "Nationalsozialist" nicht per se verletzend, sondern stelle vielmehr eine allgemeine Bezeichnung für rechtsextreme Ansichten dar. Im spezifischen Fall der AfD basiere diese Wahrnehmung "auf Tatsachen", heißt es weiter.
Die Staatsanwaltschaft hat daher eigenen Angaben zufolge keine Ermittlungen gegen Fischer eingeleitet. Ein Anfangsverdacht wegen Straftaten wie Volksverhetzung oder Beleidigung liege nicht vor.
Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im hessischen Landtag, Robert Lambrou, äußerte sich besorgt über das Urteil und bezeichnete es als "erschreckend". Er stellte in den Raum, ob es wirklich sein könne, dass "Gewaltaufrufe gegen Wähler der Opposition durch die Meinungsfreiheit gedeckt“ seien, während bei harmlosen Tweets gegen Politiker der Regierung die Polizei wegen Volksverhetzung einschreite. Lambrou sieht in solchen Entscheidungen eine Gefahr für das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Quelle: ExtremNews