Gauselmann Gruppe weist Manipulationsverdacht entschieden zurück
Archivmeldung vom 12.02.2007
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.02.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittStellungnahme der Gauselmann Gruppe zu Bericht im Spiegel, Heft 07/2007, Seite 48 und 49.
Zu keiner Zeit Eingriffe in zugelassenen Spiel- und Gewinnplan
1. Seit einigen Jahren wird die Gauselmann Gruppe immer wieder von
wirtschaftlich gescheiterten Außenseitern der Branche in
verschiedenen Medien, z. B. dem Internet, denunziert oder bei
Staatsanwaltschaften, angezeigt. Zu diesen Anzeigen gehören u. a. der
namentlich im Spiegel erwähnte Herr Eiba. Bisher sind alle Verfahren
in diesem Zusammenhang im Sande verlaufen.
2. Der Vorwurf, die Merkur-Spielothek habe mit manipulierten
Automaten und der Möglichkeit der Fernwirkung illegales Glücksspiel
betrieben, ist unwahr und verleumderisch. Er wird vom Unternehmen mit
Entschiedenheit und Nachdruck zurückgewiesen.
Da solche Vorwürfe von interessierter Seite immer wieder
gebetsmühlenartig verbreitet wurden, sah sich die
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wohl veranlasst, am 09.
Januar 2007 unter der Überschrift "Informationen und Klarstellungen"
auf ihrer Internetseite www.ptb.de/Spielgeräte Stellung zu beziehen.
Wörtlich wird ausgeführt:
"Ohne auf technische Einzelheiten einzugehen, stellt die PTB klar,
dass die in Augsburg festgestellten Veränderungen grundsätzlich nicht
den Spielerschutz gemäß § 33e GewO betrafen..."
Damit ist klar: Es hat definitiv und zu keinem Zeitpunkt einen
Eingriff in den zugelassenen Spiel- und Gewinnplan von Automaten
gegeben und damit hat auch kein illegales Glücksspiel stattgefunden.
Somit ist auch eindeutig klar, dass zu keinem Zeitpunkt einem
Spielgast ein Nachteil entstanden ist. Eingriffe bezogen sich immer
auf vereinfachte Serviceleistungen.
3. Die Vorwürfe und Unterstellungen der Vergangenheit und die uns
heute aus Bielefeld bekannten Verfahren beruhen alle auf dem gleichen
Sachverhalt wie das Ausgangsverfahren in Augsburg (der Heimat des o.
g. Herrn Eiba) und betreffen einen Geschäftsführer der
Merkur-Spielothek, der schon seit sieben Jahren nicht mehr für uns
tätig ist und mit dem Sachverhalt nichts zu tun hatte. Weitere
Verfahren betreffen die Frage, ob weitere Mitarbeiter in die Vorgänge
verantwortlich involviert sein könnten. Auf Grund einer Anzeige aus
dem Jahre 2005 ermittelte die Staatsanwaltschaft Bielefeld, stellte
die uns bekannten Verfahren aber 2006 zunächst ein. Aus formalen
Gründen (Beschwerde des Anzeigeerstatters) erfolgte die
Wiederaufnahme.
Rein vorsorglich weisen wir daraufhin, dass das Hauptverfahren in
Augsburg gemäß § 153a StPO am 01. März 2006 endgültig eingestellt
wurde. Wir gehen davon aus, dass auch die Verfahren in Bielefeld
eingestellt werden.
In Augsburg waren 5.000,00 EUR zugunsten der Staatskasse und
1.500,00 EUR zugunsten des Förderkreises Kinderklinik Augsburg zu
zahlen.
Im Schreiben der Staatsanwaltschaft steht u.a.:
"Bei der vorgenommen Sachbehandlung ... wurde insbesondere
beachtet, dass die festgestellten Abweichungen zu den Prüfrichtlinien
der PTB nach der am 01. Januar 2006 geltenden neuen Spielverordnung
kein Verstoß gegen gesetzliche Normen darstellt."
4.Den Vorwurf, dass durch eine Vernetzung der Geräte seitens des
Spielhallenpersonals oder via Internet die Spielinhalte hätten
beeinflusst werden können, weist das Unternehmen ebenfalls
entschieden zurück. Lediglich Servicefunktionen waren darstellbar.
Der früher erlaubte Einsatz von Kunden- und Spielerkarten besteht
heute nicht mehr. Das Unternehmen weist allerdings daraufhin, dass
auch früher eine unmittelbare Identifizierungsmöglichkeit der Kunden
nicht gegeben war.
Die Aussage des Spiegel, dass beim Spielen "mit der
Merkur-Kundenkarte - dem sogenannten Goldenen Schlüssel -
Sonderspiele und Gewinne gutgeschrieben und zwischen verschiedenen
Geräten transferiert werden" können, ist nachweislich falsch und muss
vom Spiegel widerrufen werden. Dies gilt auch für die Aussage, dass
die Staatsanwaltschaft Augsburg es als erwiesen angesehen habe, "dass
in allen 180 Spielhallen der Kette" sogenannte Zusatz- oder
Serviceplatinen in den Automaten gewesen wären. Zusatz- oder
Serviceplatinen gab es nur in stark frequentierten Spitzenhallen.
Diese konnten weder vom Spielhallenpersonal noch via Internet
beeinflusst werden.
Dass bei Verlosungen (Jackpot) die Chancen mit der Anzahl der
erworbenen Lose steigt, ist eine Binsenweisheit, die jeder wohl vom
Jahrmarkt kennt.
5. Bereits am 13. Dezember 2004 hatte der Spiegel (51/2004) dieses
Thema aufgegriffen. Damals wurde seitens des Spiegel
geschrieben:".... die betroffenen Gauselmann-Firmen hätten sich des
unerlaubten Glücksspiels schuldig gemacht (wenn die Vorwürfe
zutreffen, der Verf.), was mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft
werden könne."
Dass das Verfahren in Augsburg wie beschrieben am 01. März 2006 endgültig eingestellt wurde, war dem Spiegel damals allerdings keine Nachricht wert.
Quelle: Pressemitteilung Gauselmann Gruppe