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Gauselmann Gruppe weist Manipulationsverdacht entschieden zurück

Archivmeldung vom 12.02.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.02.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Stellungnahme der Gauselmann Gruppe zu Bericht im Spiegel, Heft 07/2007, Seite 48 und 49.

Zu keiner Zeit Eingriffe in zugelassenen Spiel- und Gewinnplan

1. Seit einigen Jahren wird die Gauselmann Gruppe immer wieder von wirtschaftlich gescheiterten Außenseitern der Branche in verschiedenen Medien, z. B. dem Internet, denunziert oder bei Staatsanwaltschaften, angezeigt. Zu diesen Anzeigen gehören u. a. der namentlich im Spiegel erwähnte Herr Eiba. Bisher sind alle Verfahren in diesem Zusammenhang im Sande verlaufen.

2. Der Vorwurf, die Merkur-Spielothek habe mit manipulierten Automaten und der Möglichkeit der Fernwirkung illegales Glücksspiel betrieben, ist unwahr und verleumderisch. Er wird vom Unternehmen mit Entschiedenheit und Nachdruck zurückgewiesen.

Da solche Vorwürfe von interessierter Seite immer wieder gebetsmühlenartig verbreitet wurden, sah sich die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wohl veranlasst, am 09. Januar 2007 unter der Überschrift "Informationen und Klarstellungen" auf ihrer Internetseite www.ptb.de/Spielgeräte Stellung zu beziehen. Wörtlich wird ausgeführt:

"Ohne auf technische Einzelheiten einzugehen, stellt die PTB klar, dass die in Augsburg festgestellten Veränderungen grundsätzlich nicht den Spielerschutz gemäß § 33e GewO betrafen..."

Damit ist klar: Es hat definitiv und zu keinem Zeitpunkt einen Eingriff in den zugelassenen Spiel- und Gewinnplan von Automaten gegeben und damit hat auch kein illegales Glücksspiel stattgefunden. Somit ist auch eindeutig klar, dass zu keinem Zeitpunkt einem Spielgast ein Nachteil entstanden ist. Eingriffe bezogen sich immer auf vereinfachte Serviceleistungen.

3. Die Vorwürfe und Unterstellungen der Vergangenheit und die uns heute aus Bielefeld bekannten Verfahren beruhen alle auf dem gleichen Sachverhalt wie das Ausgangsverfahren in Augsburg (der Heimat des o. g. Herrn Eiba) und betreffen einen Geschäftsführer der Merkur-Spielothek, der schon seit sieben Jahren nicht mehr für uns tätig ist und mit dem Sachverhalt nichts zu tun hatte. Weitere Verfahren betreffen die Frage, ob weitere Mitarbeiter in die Vorgänge verantwortlich involviert sein könnten. Auf Grund einer Anzeige aus dem Jahre 2005 ermittelte die Staatsanwaltschaft Bielefeld, stellte die uns bekannten Verfahren aber 2006 zunächst ein. Aus formalen Gründen (Beschwerde des Anzeigeerstatters) erfolgte die Wiederaufnahme.

Rein vorsorglich weisen wir daraufhin, dass das Hauptverfahren in Augsburg gemäß § 153a StPO am 01. März 2006 endgültig eingestellt wurde. Wir gehen davon aus, dass auch die Verfahren in Bielefeld eingestellt werden.

In Augsburg waren 5.000,00 EUR zugunsten der Staatskasse und 1.500,00 EUR zugunsten des Förderkreises Kinderklinik Augsburg zu zahlen.

Im Schreiben der Staatsanwaltschaft steht u.a.:

"Bei der vorgenommen Sachbehandlung ... wurde insbesondere beachtet, dass die festgestellten Abweichungen zu den Prüfrichtlinien der PTB nach der am 01. Januar 2006 geltenden neuen Spielverordnung kein Verstoß gegen gesetzliche Normen darstellt."

4.Den Vorwurf, dass durch eine Vernetzung der Geräte seitens des Spielhallenpersonals oder via Internet die Spielinhalte hätten beeinflusst werden können, weist das Unternehmen ebenfalls entschieden zurück. Lediglich Servicefunktionen waren darstellbar.

Der früher erlaubte Einsatz von Kunden- und Spielerkarten besteht heute nicht mehr. Das Unternehmen weist allerdings daraufhin, dass auch früher eine unmittelbare Identifizierungsmöglichkeit der Kunden nicht gegeben war.

Die Aussage des Spiegel, dass beim Spielen "mit der Merkur-Kundenkarte - dem sogenannten Goldenen Schlüssel - Sonderspiele und Gewinne gutgeschrieben und zwischen verschiedenen Geräten transferiert werden" können, ist nachweislich falsch und muss vom Spiegel widerrufen werden. Dies gilt auch für die Aussage, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg es als erwiesen angesehen habe, "dass in allen 180 Spielhallen der Kette" sogenannte Zusatz- oder Serviceplatinen in den Automaten gewesen wären. Zusatz- oder Serviceplatinen gab es nur in stark frequentierten Spitzenhallen. Diese konnten weder vom Spielhallenpersonal noch via Internet beeinflusst werden.

Dass bei Verlosungen (Jackpot) die Chancen mit der Anzahl der erworbenen Lose steigt, ist eine Binsenweisheit, die jeder wohl vom Jahrmarkt kennt.

5. Bereits am 13. Dezember 2004 hatte der Spiegel (51/2004) dieses Thema aufgegriffen. Damals wurde seitens des Spiegel geschrieben:".... die betroffenen Gauselmann-Firmen hätten sich des unerlaubten Glücksspiels schuldig gemacht (wenn die Vorwürfe zutreffen, der Verf.), was mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden könne."

Dass das Verfahren in Augsburg wie beschrieben am 01. März 2006 endgültig eingestellt wurde, war dem Spiegel damals allerdings keine Nachricht wert.

Quelle: Pressemitteilung Gauselmann Gruppe

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