Gerichtsurteil: Bachelor-Abschluss nicht berufsqualifizierend
Archivmeldung vom 02.11.2005
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.11.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittHamburger Richter halten den Bachelor-Abschluss für nicht berufsqualifizierend, berichtet die ZEIT. Einem Urteil des Verwaltungsgerichts zufolge befähige der neue Studienabschluss, der bis 2010 überall in Deutschland als Standard eingeführt werden soll, nicht zu einer "auf Dauer angelegten und auf Erzielung von Einkünften gerichteten Berufstätigkeit" (AZ 2 K 5689/04).
Doch laut europäischer Vereinbarung soll der Bachelor genau dieses
sein: Ein erster Abschluss, der zur Aufnahme eines Berufes befähigt.
Der auf dem Bachelor aufbauende Master-Abschluss, der im Rahmen des
so genannten Bologna-Prozesses ebenfalls bis zum Ende des Jahrzehnts
an allen deutschen Hochschulen installiert werden soll, hingegen ist
als Möglichkeit der Vertiefung und Spezialisierung gedacht, der
Regelabschluss soll er nicht sein.
Geklagt hatte ein Student der Hamburger Bucerius Law School, dem
das Studierendenwerk die Zahlung der Studienförderung Bafög
verweigert hatte mit der Begründung, er besitze mit dem Bachelor of
Law bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss. Laut deutschem
Hochschulrahmengesetz dürften Hochschulen nur einen Bachelor
verleihen, wenn er für einen Beruf qualifiziere, sagt eine Sprecherin
des Studierendenwerks zur Begründung.
Die Hamburger Richter hingegen kamen zu dem Ergebnis, dass der
Bachelor of Law für den juristischen Arbeitsmarkt auf keinen Fall
ausreiche und dem Studenten daher weiter eine Studienförderung
zustehe. Sie ließen jedoch eine Berufung gegen ihr Urteil durch das
Studierendenwerk wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles zu.
Quelle: Pressemitteilung DIE ZEIT