Häuser rückten näher Schweinehalter befürchtete Einschränkungen für den Betrieb
Archivmeldung vom 28.01.2023
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Mary SmithDie Situation wurde vor Gericht schon Tausend Mal durchgespielt: Nachbarn gehen gegen einen schon länger ansässigen Gewerbebetrieb vor, weil sie dessen Geruchs- oder Geräuschimmissionen als störend empfinden. Ein Schweinehalter aus Niedersachsen wollte deswegen den Spieß umdrehen:
(Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Aktenzeichen 1 ME 48/22)
Er klagte gegen eine bereits erteilte Genehmigung zum Bau eines Mehrfamilienhauses. Dadurch könne sein landwirtschaftlicher Betrieb in Zukunft spürbare Beschränkungen erfahren - nämlich dann, wenn jemand vor Gericht klage. Die Justiz teilte diese Befürchtungen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht. Der Neubau sei nicht mit der Begründung möglicher späterer Beschwerden zu verhindern. Die Immissionen der Schweinezucht lägen unter den gesetzlich vorgeschriebenen Werten, den Nachbarn sei das zuzumuten. Zudem hätten insbesondere die hinzukommenden Nachbarn bereits unter den Bedingungen der Existenz eines landwirtschaftlichen Betriebes gebaut.
Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)