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Die Sperrung eines Twitter-Accounts ist ohne konkrete Angaben von Gründen unzulässig.

Archivmeldung vom 26.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Twitter, Inc. Logo
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Twitter hatte den Account eines Kunden gesperrt und diese Sperrung mit einem angeblichen Verstoß gegen die Plattform-Manipulationsregeln von Twitter begründet. Trotz mehrfacher Aufforderung konkretisierte Twitter den angeblichen Regelverstoß nicht. Rechtsanwalt Andreas Felten (Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater/Bonn) reichte Klage ein.

Er beantragte, die Sperrung des Twitter-Accounts aufzuheben und es Twitter zu untersagen, den Account zukünftig erneut zu sperren, ohne mitzuteilen, aufgrund welchen konkreten angeblichen Verstoßes gegen die Plattform-Manipulationsregeln oder aufgrund welchen anderen etwaigen Verhaltens des Nutzers die Sperrung erfolgt.

Das Amtsgericht Bonn hat mit Urteil vom 09.11.2021 (AZ: 106 C 76/21) Twitter unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zum 250.000,00 EUR die Sperrung des streitgegenständlichen Twitter-Accounts untersagt, wenn diese Sperrung ohne konkrete Angaben von Gründen erfolgt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: Lehmkühler Rechtsanwälte Steuerberater (ots)

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