EPM hält Urteil gegen Ohrlochstechen in Solinger Apotheke für "nicht zeitgemäß"
Archivmeldung vom 05.03.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Landgericht Wuppertal hat im Fall einer Solinger Apotheke entschieden, dass das Stechen von Ohrlöchern keine apothekenübliche Dienstleistung darstelle und eine einstweilige Verfügung gegen die Inhaberinnen erlassen. Die Werbung der Apotheke für das Ohrlochstechen sei unlauter und dürfe daher nicht mehr praktiziert werden. Das Urteil hat keine allgemeine Geltung, sondern wirkt nur gegen die verurteilten Apothekerinnen.
Der Verband EPM, der die Interessen von Ohrlochstech-Spezialisten vertritt und Verbraucher über hygienisches Ohrlochstechen informiert, reagierte auf das Urteil mit Enttäuschung und Unverständnis. "In einer Zeit, in der in Deutschland ein schleichendes Apotheken-Sterben beklagt wird, zielt ein solches Urteil am Wohl der Verbraucher und der Apotheker vorbei: Verbraucher fragen gezielt nach Apotheken, die Ohrlochstechen anbieten, weil sie dort gesundheitliche Fachkompetenz vermuten. Und Apotheken müssen wirtschaftlich arbeiten dürfen, um langfristig überleben zu können. Daher halten wir das Urteil für nicht zeitgemäß," erklärt Ingo Reiners, Repräsentant des EPM in Deutschland, unter Berufung auf Informationen der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), nach denen die Zahl der Apotheken in Deutschland Ende 2014 mit 20.441 auf dem niedrigsten Stand seit 1992 lag.
Selbstverständlich gehe es nicht darum, aus Apotheken einen "Bauchladen" zu machen, so Reiners, sondern darum, eine Dienstleistung mit Systemen anzubieten, die mögliche Gesundheitsrisiken u.a. durch den Einsatz steriler Einmalkartuschen minimieren. Der EPM bedauert, dass diese Argumentation vom Gericht als irrelevant abgewehrt und ein Gesundheitsbezug von medizinischen Ohrsteckern gerade im Vergleich zu anderen als apothekenüblich geltenden Produkten wie etwa dekorativer Kosmetik, also z.B. Lidschatten oder Wimperntusche, nicht anerkannt wurde.
"Apotheker, die unternehmerisch denken und handeln, werden in Deutschland bestraft," meint Reiners. "Dabei sind unsere Apotheken doch keine reinen 'Medikamenten-Ausgabestellen', sondern auch Wirtschaftsunternehmen. In anderen Ländern, wie z.B. in England oder Süd- und Osteuropa, gehört fachgerechtes Ohrlochstechen ganz selbstverständlich zu den Dienstleistungen, die Verbraucher in ihrer Apotheke erhalten."
Eine "schallende Ohrfeige" ist das Urteil laut EPM im Hinblick auf die Fachkompetenz der Apotheker und PTA, heißt es doch darin, es sei "nicht ersichtlich, warum Apotheker(-helfer/innen) in der Lage sein sollten, das von den Antragsgegnerinnen als besonders geeignet gepriesene 'Gesamtpaket' besser zu handhaben als entsprechend geschulte andere Personen, etwa Mitarbeiter von Juwelieren [...]." Hierzu erklärt der Verband, zwar sei die Handhabung durch geschulte Anwender aller Berufszweige vergleichbar, dennoch trage die gesundheitliche Fachkenntnis von Apothekern und PTA dazu bei, dass Verbraucher über gesundheitliche Risiken besonders gründlich aufgeklärt und zur Pflege der neuen Ohrlöcher umfassend beraten werden.
"Apotheker haben schon genug mit der Konkurrenz von reinen Internet-Apotheken und Drogeriemärkten zu kämpfen. Mit dem Angebot von Ohrlochstech-Dienstleistungen haben sie etwas gefunden, das nicht ins Internet abwandern und das andere Umsatzeinbußen ausgleichen kann. Es ist schon traurig, dass es gerade im Apothekerkreis viele Neider gibt, die mehr Energie darauf verwenden, ihren Wettbewerbern das Leben schwer zu machen, als selbst unternehmerisch zu handeln," so Reiners. Der EPM engagiert sich nach wie vor dafür, Apothekern diesen Markt zu erschließen. "Der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass das erlaubt sein muss, weil es dem Wohl der Bevölkerung dient," meint der Repräsentant des Verbandes.
Quelle: The Ear Piercing Manufacturers of Europe (EPM) - Verband der Europäischen Hersteller von Ohrlochstechsystemen (ots)