Entscheidung des EFTA-Gerichtshof belegt Unvereinbarkeit von deutschem Glücksspielmonopol mit EU-Recht und bestätigt enge Grenzen für Glücksspiel-Monopole in Europa
Archivmeldung vom 31.05.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Gerichtshof der EFTA hat am 30. Mai 2007 eine weitere Entscheidung zum norwegischen Glücksspielmonopol bekannt gegeben. Der Gerichtshof hatte zu entscheiden, ob Monopole für Pferdewetten, Sportwetten und Lotto zulässig sind.
Mit seiner Entscheidung ist der EFTA-Gerichtshof inhaltlich den
Gambelli- und Placanica- Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs
gefolgt. Danach können Monopole allenfalls dann zulässig sein, wenn
die gesamte Glücksspielpolitik konsequent darauf ausgerichtet ist,
Spielangebote zu reduzieren. Zudem müssen staatliche Maßnahmen
notwendig, verhältnismäßig und kohärent sein. In diesem Zusammenhang
legt der Gerichtshof die Kriterien im Einzelnen fest. Die Beweislast
hierfür trifft den Mitgliedstaat.
Der Gerichtshof betonte ferner, dass sofern das nationale
monopolistische System nicht geeignet, verhältnismäßig oder notwendig
ist, internationalen Anbietern der Zugang zum jeweiligen Markt nicht
untersagt werden kann.
Jörg Wacker, Direktor bwin e.K.: "Die Entscheidung des
Gerichtshofs ist ein weiterer Beleg für die Unzulässigkeit des von
den Ländern vorgelegten Glücksspielstaatsvertragsentwurfs in
Deutschland. Es ist europarechtlich unzulässig, für Sportwetten ein
Monopol einzuführen, während das für die Spielsucht gefährlichere
Automatenspiel weiterhin umfassend von Privaten und staatlichen
Spielbanken angeboten wird." Damit bestätige die Entscheidung ganz
enge Grenzen für staatliche Glücksspielmonopole in Europa, so Wacker.
So lange sich die nationalen Gesetzgeber auf keine einheitliche
europaweite Regelung im Glücksspielbereich einigen können, sind
nationale Regelungen an der im EG-Vertrag verankerten Niederlassungs-
und Dienstleistungsfreiheit sowie am Diskriminierungsverbot zu
messen.
Quelle: Pressemitteilung bwin e.K.