Telefonverträge: Keine Eile an der Haustür, in der Fußgängerzone und am Telefon
Archivmeldung vom 16.04.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittSeit der Öffnung des Telekommunikationsmarktes gibt es im Bereich Festnetz und DSL immer mehr Anbieter und vielfältigste Produkte. Dies führt zur Freude des Kunden zu sinkenden Preisen, vergrößert aber auch die Qual der Wahl für das richtige Angebot.
"Gänzlich absehen sollten Verbraucher von
Verträgen, die ihnen am Telefon, in der Fußgängerzone oder an der
Haustür aktiv angeboten werden. Es kann schnell zu übereilten und
unüberlegten Entscheidungen kommen, die bei genauerer Betrachtung gar
nicht getroffen worden wären", gibt Martin Müller, Tarifexperte vom
Onlinemagazin teltarif.de, zu bedenken. Handelt man doch einmal
vorschnell, bietet in vielen Fällen das Widerrufsrecht für
Haustürgeschäfte oder Fernabsatzverträge Schutz, welches im BGB
verankert ist. Die Sorge, dass man bei Nichtabschluss ein attraktives
Angebot verpasst, ist unbegründet. Hierzu Martin Müller: "In der
Regel können alle Angebote aus der Telefonvermarktung auch ganz
regulär bestellt werden, so dass genug Zeit bleibt, noch einmal in
Ruhe zu prüfen und in Ruhe zu entscheiden."
Vor dem endgültigen Abschluss eines neuen Festnetztarifes oder
sogar Wechsel des Anbieters, sollte man sich intensiv mit den
jeweiligen Details und dem Kleingedruckten auseinandersetzen. "Ein
auf den ersten Blick günstiges Angebot kann bei näherer Betrachtung
schnell zu einem teuren Vergnügen werden - mit Leistungen, die man
gar nicht benötigt", weiß Müller.
Beim Vergleich sollten neben den monatlichen Fixkosten auch die Entgelte für Gespräche ins In- und Ausland sowie zu Sonderrufnummern überprüft werden. Nicht zu vernachlässigen sind auch die mitgelieferte Hardware, Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist. "Bei langen Laufzeiten nimmt man sich die Flexibilität, auf aktuelle Preisänderungen reagieren zu können. Zudem kann es z. B. bei einem berufsbedingten Umzug zu Problemen mit einer vorzeitigen Kündigung kommen", erläutert Müller. Dies kann teuer werden, wenn der Anbieter alle bis Vertragsende anfallenden Kosten berechnet. Eine mündliche Zusage des Anbieters über die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung sollte dieser in jedem Fall auch schriftlich bestätigen. Dies gilt im Übrigen für alle mündlichen Absprachen.
Weitere wertvolle Tipps, worauf bei einem Neuabschluss oder Wechsel noch geachtet werden sollte, sind unter www.teltarif.de/festnetz-vertraege nachzulesen.
Quelle: Pressemitteilung teltarif.de Onlineverlag GmbH