Landgericht Hamburg verurteilt Hamburger Sparkasse zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrags vom 02.11.2010
Archivmeldung vom 12.01.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDas Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 14. Dezember 2017 - 319 O 157/17 - die Hamburger Sparkasse zur Rückabwicklung eines neueren Darlehensvertrages verurteilt. Die Kläger, die von HAHN Rechtsanwälte vertreten wurden, hatten die Widerrufsinformation zu einem Immobiliendarlehensvertrag vom 11. November 2010 erhalten. Das Landgericht Hamburg sieht diese als fehlerhaft an. Die Darlehensnehmer hätten den Darlehensvertrag wirksam widerrufen. Die Widerrufsfrist habe bei Ausübung des Widerrufsrechts noch nicht zu laufen begonnen.
Die Haspa habe den Klägern die für die Beklagte zuständige Aufsichtsbehörde nicht mitgeteilt, erst recht nicht in der vorgeschriebenen Form bei Vertragsschluss. Der Verweis der Beklagten auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen reiche nicht aus. Damit folgt das Landgericht Hamburg dem BGH-Urteil vom 22. November 2016 - XI ZR 434/15 -.
"Das neue Urteil des Landgerichts Hamburg lässt sich wie das des BGH auf Widerrufsinformationen von Darlehensverträgen aller bundesdeutschen Sparkassen und zahlreicher Banken vom 11. Juni 2010 bis Herbst 2011 anwenden", sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. Die Kreditinstitute könnten sich auch nicht erfolgreich auf die Schutzwirkung des Musters berufen. Da- mit der Widerrufsinformation nicht sämtliche Bedingungen für das Anlaufen der Widerrufsfrist erfüllt sind, können betroffene Darlehensnehmer ihre Darlehensverträge erfolgreich rückabwickeln.
"Betroffene Verbraucher sollten ihre Chance zur Rückabwicklung ihres Immobiliendarlehensvertrags wegen der noch niedrigen Bauzinsen zeitnah nutzen", rät Hahn. Das gelte insbesondere für Haspa-Kunden. "Die Kreditinstitute sind oft auch außergerichtlich schon vergleichsbereit", verrät Hahn. HAHN Rechtsanwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern, die ihren nach dem 10. Juni 2010 geschlossenen Darlehensvertrag widerrufen wollen, weiterhin kostenfrei eine Erstprüfung ihrer Widerrufsinformation auf Fehlerhaftigkeit an.
HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wurde im JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als "häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit sechszehn Anwälte tätig, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.
Quelle: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (ots)