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Wenn der Paketzusteller ausliefert, wer haftet?

Archivmeldung vom 26.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Annamartha / pixelio.de
Bild: Annamartha / pixelio.de

Wenn der Paketbote klingelt, trifft er den Empfänger oft nicht an. Dann bittet er den Nachbarn, die Sendung entgegen zu nehmen. Doch das ist riskant, denn kaum ein Paketdienst haftet, wenn die Ware verschwindet oder beschädigt ist.

Paketboten nutzen gern die Hilfsbereitschaft der Nachbarn. Doch die so genannte “Ersatzzustellung” ist riskant und bewegt sich juristisch betrachtet in einer Grauzone.

Die meisten Paketdienste räumen sich in ihren Geschäftsbedingungen das Recht ein, Pakete auch beim Nachbarn abzuliefern. Damit ist die Sache für sie erledigt. Schnell bleiben Absender und Empfänger auf dem Schaden sitzen.

Daher empfiehlt es sich, Privatpakete mit wertvollem Inhalt nur an den Adressaten direkt liefern zu lassen. Ist er nicht erreichbar, sollte die Sendung in der Paketstation für ihn hinterlegt werden.

Anders ist das bei Kunden von Versandhäusern oder Onlinehändlern. Hier gelten klare rechtliche Regeln. Egal, was mit dem Paket passiert, der Händler ist ersatzpflichtig.

Quelle: Konsumer.info (News4Press)

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