Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht LNG/Rügen - Gericht bestätigt: Behauptung zulässig, LNG-Terminals auf Rügen haben einen intransparenten Finanzierunghintergrund

LNG/Rügen - Gericht bestätigt: Behauptung zulässig, LNG-Terminals auf Rügen haben einen intransparenten Finanzierunghintergrund

Archivmeldung vom 17.08.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.08.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Justitia: großer Zorn über mildes Urteil für Edathy. Bild: Wengert/pixelio.de
Justitia: großer Zorn über mildes Urteil für Edathy. Bild: Wengert/pixelio.de

Im Verfahren vor der Pressekammer des Landgericht München I wurde heute die einstweilige Verfügung der Deutschen Regas gegen den Rechtsanwalt der Gemeinde Ostseebad Binz Dr. Reiner Geulen verhandelt.

Das Landgericht München I bestätigte es als zulässig, dass der wesentliche Punkt der getätigten Aussagen von Herrn Dr. Geulen für Binz in der Pressemitteilung vom 21.7.2023 rechtmäßig ist.

Rechtsanwalt Markus Hennig, Prozessbevollmächtigter von Dr. Reiner Geulen: "Die Pressekammer des Landgerichts München hat erwartungsgemäß den für meinen Mandanten grundlegenden und wichtigsten Punkt der Pressemitteilung bestätigt, es darf behauptet werden: Der Finanzierungshintergrund der LNG-Terminals ist intransparent."

Im Zusammenhang mit dem heute vor Gericht verhandelten Sachverhalt wurden folgende Punkte erst gar nicht von der Deutschen Regas angegriffen und können weiterhin rechtmäßig verbreitet werden:

a. Die Investoren der Deutschen Regas scheinen keine unternehmerischen Erfahrungen auf dem Gebiet des Gastransportes aufzuweisen.

b. Die Deutsche Regas hat bisher öffentlich und auch nicht vor Gericht offengelegt, wer genau die Investitionssumme in Höhe von rund 94 Millionen Euro aufgebracht hat.

c. Herr Ingo Wagner, Geschäftsführer der Deutschen Regas, hat in der Vergangenheit einen Investmentfonds auf den Cayman Island unterhalten, die Gesellschaft "Cirsio". Die Caymans Islands sind in der EU als "Risikoland" deklariert, daher unterliegen zum Beispiel Kapitaltransfers von den Cayman Islands nach Deutschland besonderen Aufklärungs- und Meldepflichten.

d. Herr Wagner gründete über die Cayman Islands-Gesellschaft "Cirsio" die deutsche Gesellschaft "Grundwerte Verwaltungs-GmbH" in Bruchsal im Jahr 2019. Seit dem Jahr 2020 betreibt er ebenfalls in Bruchsal die "WCP Deutschland GmbH", die aus der im Jahr 2014 gegründeten "Manufaktur Schule UG" hervorging. Die "WCP Deutschland GmbH" ist die persönlich haftende Gesellschafterin der Deutschen Regas. In Bruchsal befindet sich hierzu ein verschmutzter Briefkasten mit den Firmenaufklebern.

Jüngst wurde publik, dass die Bundesregierung in Bezug auf die Deutsche Regas "eingehende Prüfungen der Eignung und Zuverlässigkeit", so unter anderem der "finanziellen Leistungsfähigkeit und die Herkunft der Finanzmittel", eingeleitet hat.

Rechtsanwalt Dr. Reiner Geulen: "Das Urteil bestätigt meine Auffassung, dass die Deutsche Regas nicht die für den Betrieb einer gefährlichen Störfallanlage gesetzlich geforderte Zuverlässigkeit aufweist. Sollte dieses törichte LNG-Projekt auf Rügen gleichwohl genehmigt werden, stellen wir sofort die bereits vorbereiteten Anträge auf Baustopp vor dem Bundesverwaltungsgericht."

Karsten Schneider, Bürgermeister der Gemeinde Ostseebad Binz: "Das Urteil ist eine Schlappe für die Deutsche Regas und auch für die Politik. Denn es wurde gerichtlich bestätigt, dass die Bundesregierung eine Störfallanlage von einem Unternehmen mit intransparenten Finanzierungshintergrund betreiben lassen möchte. Ich fordere die Bundesregierung auf, diesem Vorhaben voller Undurchsichtigkeiten endlich den Stecker zu ziehen."

Die Gemeinde Ostseebad Binz ist optimistisch, dass sie ein vollständig korrektes Informationsbild in der Öffentlichkeit gerichtlich sicherstellen kann und wird auch die weniger wichtigen Äußerungen vor dem Oberlandesgericht überprüfen lassen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Geulen & Klinger Rechtsanwälte (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte suhlen in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige