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Blitzer Leivtec XV3 vom Hersteller lahmgelegt

Archivmeldung vom 17.03.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Blitzer Leivtec XV3 vom Hersteller lahmgelegt Bild: CODUKA GmbH Fotograf: k.A. (Pixabay)
Blitzer Leivtec XV3 vom Hersteller lahmgelegt Bild: CODUKA GmbH Fotograf: k.A. (Pixabay)

Seit Monaten steht immer wieder ein ganz bestimmter Blitzer in der Kritik: der Leivtec XV3. Beim Leivtec XV3 handelt es sich um ein Gerät der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung. Sachverständige konnten belegen, dass beim Leivtec XV3 Messabweichungen auftreten können. Demnach entstehen die Abweichungen, wenn das gemessene Fahrzeug seitlich in den Messfeldrahmen fuhr.

Was genau dahintersteckt und was die Messabweichungen für Verkehrsteilnehmer bedeuten, erklärt die Berliner CODUKA GmbH - Betreiber des Portals www.geblitzt.de.

Bereits 2019 kam der Verdacht auf, dass der Leivtec XV3 eine zu hohe Fehleranfälligkeit aufweist. Im August 2020 wurden aus diesem Grund Versuche durchgeführt, um die Genauigkeit des Messgerätes zu untersuchen. Die Beurteilung fand im Oktober 2020 statt. Im Test wurden zwei verschiedene Leivtec-Geräte in derselben Situation und am selben Fahrzeug genutzt. Dennoch gab es deutliche Unterschiede bei der Messung der Geschwindigkeit. Diese lagen bei den Messungen, bei dem das Fahrzeug nicht über die gesamte Messentfernung vom Laser erfasst wurde, außerhalb der Verkehrsfehlergrenze und waren damit zu hoch. Darauf reagierte der Hersteller im Dezember 2020 mit einer neuen Gebrauchsanweisung, in der er die Auswertekriterien verstärkte. Ein Zusammenhang zwischen den Abweichungen und dem Erfassen des Fahrzeugs wurde jedoch nicht hergeleitet. Die Messfehler konnten also weiterhin auftreten.

"Dass die Änderung der Bedienungsanleitung nicht ausreicht, war wohl zu erahnen und auch eher eine fragwürdige Praxis. Mir scheint, als wollte man hier die weitere Verwendung der Messgeräte garantieren", erklärt Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de.

Am 12.03.21 veröffentlichte die Zulassungsbehörde (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) in ihrer Stellungnahme zum Gerät einen Nachtrag. In diesem erklärt die PTB, dass sie Kenntnisse über weitere Versuche von Sachverständigen erlangt hat, die zeigen, dass es auch mit der neuen Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messabweichungen kommen kann. Daraufhin informierte die PTB den Hersteller und begann mit eigenen Versuchen, deren Ergebnisse noch ausstehen.

Der Hersteller des Leivtec XV3 gab anschließend ein Schreiben an die Betreiber des Messgerätes heraus, in dem es heißt: "Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit der notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass es auch bei Beachtung der Regeln der ergänzten Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messwertabweichungen kommen kann, möchten wir sie bitten, von weiteren amtlichen Messungen vorerst Abstand zu nehmen. Wir werden uns nach Veröffentlichung der finalen Prüfergebnisse der PTB unverzüglich wieder bei Ihnen melden. Wir sind uns der Tragweite unseres Schreibens bewusst, sehen jedoch in der Sache keine andere Entscheidungsoption, da es uns als Ihr seit vielen Jahrzehnten zuverlässiger und seriöser Partner darauf ankommt, den rechtssicheren Einsatz unserer Produkte im Verkehrsüberwachungsbereich unter allen Umständen zu gewährleisten."

"Für uns von Geblitzt.de ist es unfassbar, dass diese Erkenntnis so lange gedauert hat! Der Leivtec XV3 wird deutschlandweit eingesetzt. Das Gerät hat unzählige Autofahrer geblitzt. Wer weiß, wie viele zu Unrecht einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Der Einsatz wird vermutlich mit dem Schreiben des Herstellers runtergefahren, aber in Verwendung können sie dennoch weiterhin sein", so Ginhold dazu. "Zudem stellt sich die Frage, wie mit den laufenden Bußgeldverfahren umgegangen wird. Die Geschwindigkeitsmessungen mit dem Leivtec XV3 gelten offiziell als standardisierte Messverfahren. Wie wir aber wissen, ist der Blitzer problematisch und dürfte daher auch nicht mehr bedenkenlos verwendet werden!"

"Besonders wichtig ist es an der Stelle, Bußgeldbescheide immer prüfen zu lassen, beispielweise über unser Online-Portal Geblitzt.de. Auch wenn detaillierte Gutachten nicht immer möglich sind, sollten Betroffene grundsätzlich Messungen immer hinterfragen."

Die vom Hersteller veröffentliche Referenzliste (Stand Dezember 2019) lässt erahnen, wie groß die Verbreitung des Geräts ist. Wir gehen zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer höheren Verbreitung aus.

Professionelle Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de

Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrts- und Handyverstößen arbeitet die CODUKA GmbH für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit drei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Datenbasis:

Quelle: CODUKA GmbH (ots)

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