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BGH kippt Urteil zu "Legal High"-Drogen

Archivmeldung vom 29.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Dennis Witte
Drogenkonsum: Rohstoff über das Web erhältlich (Foto: pixelio.de, H. H. Ramm)
Drogenkonsum: Rohstoff über das Web erhältlich (Foto: pixelio.de, H. H. Ramm)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Mann freigesprochen, der 2012 wegen Handels mit berauschenden Kräutern, sogenannten "Legal Highs", verurteilt worden war. So urteilte der 3. Strafsenat des BGH, berichtet das Nachrichtenmagazin "Focus".

Zur Begründung erklärten die Karlsruher Richter, die Mischungen seien keine Arzneimittel. Deshalb könne der Mann auch nicht wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz bestraft werden. Das Urteil fiel nach "Focus"-Informationen bereits am 4. September, wurde aber bislang noch nicht veröffentlicht (Az.: 3 StR 437/12). Das oberste deutsche Gericht gab damit der Revision eines 44-Jährigen statt.

Er hatte als Raumduft und Badesalz deklarierte Mischungen verkauft, die von Kunden als Cannabis-Ersatz geraucht werden. Das Landgericht Lüneburg verurteilte ihn daraufhin wegen "unerlaubten Inverkehrbringens von Arzneimitteln" zu einer Bewährungsstrafe. Laut "Focus" zog der Mann vor den BGH, der die Sache wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegte. Im Juli 2014 entschieden die Luxemburger Richter, dass die Kräuter-Joints "nicht als Arzneimittel eingestuft werden können". Der BGH folgte nun dieser Einschätzung.

Das Urteil bedeutet "Focus" zufolge einen herben Rückschlag für die Strafverfolger. Im Kampf gegen "Legal Highs" hatten sich Polizei und Justiz immer wieder auf das Arzneimittelgesetz berufen. Das ist künftig nicht mehr möglich. Eine Bestrafung nach dem Betäubungsmittelgesetz ist ebenfalls schwierig, da die ständig wechselnden Wirkstoffe der Designerdrogen dort oft nicht gelistet sind. "Legal Highs" werden meist in bunten Tütchen mit Spaßmotiven angeboten. Die in Szeneshops oder im Internet erhältlichen Mischungen enthalten künstliche Cannabinoide und sind hochgefährlich. Konsumenten gehen unkalkulierbare Risiken ein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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