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Blendende Sonne keine Ausrede bei Verkehrsübertretung

Archivmeldung vom 08.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: ACE Auto Club Europa
Bild: ACE Auto Club Europa

Im Herbst beeinträchtigen nicht nur Nebel und Zwielicht die eigene Sicht, besonders die tiefstehende Sonne erhöht die Unfallgefahren, warnt jetzt der ACE Auto Club Europa. „Bei sinkendem Sonnenstand wächst das Unfallrisiko überproportional an. Viele Autofahrer werden durch die in flachem Winkel auftreffenden Sonnenstrahlen geblendet“, berichten Verkehrssicherheitsexperten des Clubs. Dieser Effekt führt laut ACE zu schlechter Sicht und folglich zu einem reduzierten Reaktionsvermögen oder kurzen Konzentrationsausfällen. Der ACE empfiehlt, auf Nummer sicher zu gehen. Besonders problematisch sei die Sonneneinstrahlung auf Verkehrsampeln, weil mitunter nur schwer auseinander gehalten werden könne, ob die Lichtzeichenanlage rot oder grün anzeige.

Gerichte und Versicherungen lassen Hinweise, man sei von der Sonne geblendet worden nicht gelten. Weiter berichtet der ACE, dass Assekuranzen bei Fahrfehlern durch blendendes Sonnenlicht vielmehr von einer erheblichen Mitschuld der Autofahrer ausgingen.

Das Oberlandesgericht Köln hatte einem Fahrzeuglenker bei der unberechtigten Überquerung eines Andreaskreuzes grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen, auch wenn der Fahrer sich damit rechtfertigte, das Blinklicht sei durch das einfallende Sonnenlicht nicht sichtbar gewesen. (OLG Köln NZV 97, 477). Ähnlich sahen es die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe: Ein Autofahrer müsse bei starker oder tiefer Sonne immer mit Blendwirkung rechnen und deshalb besonders vorsichtig fahren. (OLG Karlsruhe, Az 1 Ss 61/96)

Blindflug bei gleißendem Licht

Wer für eine Sekunde von der Sonne geblendet wird, legt bei Tempo 50 bereits 14 Meter 'blind' zurück, auf der Autobahn bedeutet das bei Tempo 130 sogar 36 Meter", warnt der Club.

ACE-Tipps gegen Sonnenblendung:

  • Wirksamster Schutz ist eine gute Sonnenbrille. Sie gibt es für gewöhnliche Brillenträger heute auch als Überzieher. Dabei wird der vergrößerte Rahmen der Sonnenbrille über den der regulären Sehhilfe geschoben
  • Sonnenblende herunterklappen.
  • Ausreichend Sicherheitsabstand einhalten.
  • Bedenken, dass bei Sonne im Rücken der Gegenverkehr geblendet wird - Vorsicht walten lassen!
  • In Scheibenreinigungsanlage spezielle Reinigungszusätze einfüllen.
  • Windschutzscheibe, oder bei Motorrad-/Mopedfahrern die Helmvisiere, regelmäßig innen und außen mit Scheibenputzmittel reinigen.
  • Wischerblätter regelmäßig säubern, alte Wischerblätter tauschen.
  • Blendet die tiefstehende Sonne aber so stark, dass keine klare Sicht mehr möglich ist, sollte - falls möglich - eine Seitenstraße gewählt oder eine Fahrtpause eingelegt werden. "Wer versehentlich direkt in die Sonne geblickt hat, muss eine Pause einlegen, bis sich das Auge von der Blendung wieder erholt, was ein paar Minuten dauern kann", raten die ACE-Sicherheitsexperten.

Quelle:  ACE Auto Club Europa

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