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Haustier in Tempo-30- Zone angefahren - Wer trägt die Kosten

Archivmeldung vom 06.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: ADENION GmbH
Bild: ADENION GmbH

Anwohner in Tempo-30-Zonen und Fußgänger verlassen sich oft auf die Aufmerksamkeit der Autofahrer wenn sie mit ihrem Hund ohne Leine Gassi gehen, oder die Freigängerkatze auf Tour ist. Oftmals wird der Glauben an Autofahrer, die gesetzesbedingt langsam zu fahren haben, durch Verkehrsunfälle gestraft. Katzen und Hunde werden erheblich verletzt oder im schlimmsten Fall getötet.

Derjenige Tierhalter, der der Meinung ist, dass ein unaufmerksamer Autofahrer, der zu schnell unterwegs ist und den Hund oder die Katze an- oder überfährt für den Schaden am Tier aufkommen muss, irrt.

Laut Urteil des Amtsgerichtes München vom 06.06.05 - 331 C 7937/05 müssen Autofahrer in Wohngebieten nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, um das Überfahren von Haustieren zu vermeiden.

In dem oben genannten Fall wurde eine Freigängerkatze durch eine Autofahrerin angefahren. Die Katzenhalterin verlangte von der verursachenden Autofahrerin die Tierarztkosten in Höhe von 1.100 Euro.

Nach Meinung des Richters war die Autofahrerin im Recht, denn der Unfall sein nicht abwendbar gewesen, da kein Autofahrer auf öffentlichen Straßen - auch nicht auf Straßen einer Tempo-30-Zone - so fahren könne, dass das Überfahren einer Katze vermieden werden kann, wenn diese plötzlich die Straße überquere.

Der Katzenhalter musste selbst für die Kosten der Behandlung aufkommen, da er keine entsprechende Katzenkrankenversicherung für seine Katze abgeschlossen hatte.

Quelle: ADENION GmbH

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