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Neben den Vorerben können sie auch Nacherben beanspruchenSowohl Vor- als auch Nacherben können in getrennten Erbfällen die Erbfallkostenpauschale geltend machen.

Neben den Vorerben können sie auch Nacherben beanspruchenSowohl Vor- als auch Nacherben können in getrennten Erbfällen die Erbfallkostenpauschale geltend machen.

Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS