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BGH-Urteil - Unitedprint gewinnt Patentstreit gegen Vistaprint

Archivmeldung vom 28.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: GesaD / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Die Internetdruckerei unitedprint.com SE gewinnt mit seinem Tochterunternehmen print24 GmbH einen wegweisenden Patentstreit gegen Vistaprint. Am Donnerstag, den 22. März, sprach der BGH das finale Urteil zu dem seit 2007 andauernden Rechtsstreit. Die Richter erklärten damit das umstrittene Vistaprint-Patent EP 0 852 359 B 1 endgültig für nichtig.

Das Patent beschrieb ein Verfahren zur Erstellung, Bearbeitung und der Übermittlung von Vorlagen über das Internet. Im Jahr 2006 reichte Vistaprint erstmals Klage gegen die unitedprint.com SE und print24 GmbH ein. Das Tochterunternehmen der unitedprint.com SE hätte nach Ansicht Vistaprints mit seinem mächtigen FreeDesign-Tool gegen deren Patent verstoßen. Die gesamte europäische Software-Industrie reagierte daraufhin panisch auf den Versuch Vistaprints, sich eine Monopolstellung auf dem europäischen Software-Markt zu sichern. Bei Rechtsbeständigkeit des von Vistaprint zum Zweck der Marktabschottung erworbenen Patents hätten digitale Daten über das Internet ohne Verletzung des Patents nicht übermittelt und bearbeitet werden dürfen.

Unitedprint klagte bereits 2007 erfolgreich gegen die Nichtigkeit des Patents vor dem Bundespatentgericht. Im nun finalen Urteil des BGH wurde der Widerruf des Patents durch das Bundespatentgericht bestätigt. Durch seinen entscheidenden Sieg im Patentstreit hat Unitedprint nun die Grundlagen für einen freieren und rechtssichereren Wettbewerb der europäischen Softwareindustrie hergestellt. Nachdem der BGH den Streitwert des Verfahrens auf 1,25 Millionen Euro erhöht hat, steht Unitedprint nunmehr ein Schadensersatz aus dem Verfahren in beträchtlicher sechsstelliger Höhe zu.

Quelle: www.unitedprint.com/Roman Kasper

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