EM-Fieber: Autokorsos mit Vorsicht genießen
Archivmeldung vom 04.06.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMit den ersten Gruppensiegen im Rahmen der Fußballeuropameisterschaft wird auch das Phänomen der aus dem nichts auftretenden Autokorsos wieder zum Straßenbild gehören. Doch die mit dem Fahrzeug zur Schau getragene Freude über einen Fußballsieg setzt geltende Verkehrsregeln und Haftungsgrundsätze keinesfalls außer Kraft.
Norbert Stand, Experte bei der Zurich Versicherung weist darauf hin: "Wer während der Fahrt auf den Sitzen steht, im Cabrio auf dem Verdeckkasten sitzt oder sich mit dem Oberkörper aus dem Seitenfenster lehnt, riskiert nicht nur saftige Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern auch ernsthafte Verletzungen. Etwaige daraus resultierende Schadenersatzansprüche reduzieren sich außerdem noch um einen Mitverschuldensanteil wegen sogenannter unterlassener Eigensicherung."
Haftungsfragen auch beim Korso klar geregelt
Auch wenn die Polizei bei den Siegesfeiern ein Auge zudrückt, ändert das im Ernstfall nichts an der Haftungsfrage. Denn im Prinzip sind Autokorsos gar nicht erlaubt, weil sie als "unnützes Auf- und Abfahren in einer geschlossenen Ortschaft" und damit als Ordnungswidrigkeit gewertet werden können. Gleiches gilt für das Hupen als Ausdruck von "Freude" - einen derartigen Einsatz lässt die Straßenverkehrsordnung nicht zu. Unabhängig davon gilt jedoch: "Wer im Fantrubel etwas beschädigt, muss selbstverständlich auch für den Schaden aufkommen", erklärt Norbert Stand. "Wird das eigene Fahrzeug während des Korsos in Mitleidenschaft gezogen und ist der Verursacher nicht mehr aufzufinden, bleibt der Geschädigte selbst auf den Kosten sitzen."
Quelle: Zurich Gruppe Deutschland (ots)