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„Verdachtsbezogene Berichterstattung“: Russischer Oligarch erhält Gerichtsurteil gegen ARD

Archivmeldung vom 02.10.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.10.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Alischer Burchanowitsch Usmanow (2015), Archivbild
Alischer Burchanowitsch Usmanow (2015), Archivbild

Foto: Kremlin.ru
Lizenz: CC BY 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Ein neues Urteil des Landgerichts Hamburg stellt einen weiteren Sieg für Alischer Usmanow dar. Die ARD sieht sich jetzt mit den juristischen Folgen ihrer Berichterstattung konfrontiert.

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der Milliardär Alischer Usmanow in seiner Klage gegen die ARD erfolgreich war. Der einstige Präsident des Internationalen Fechtverbandes (FIE) von 2008 bis 2022 war in einem Bericht des Senders beschuldigt worden, ein Bestechungssystem für Schiedsrichter im Fechtsport etabliert zu haben.

Der zentrale Zeuge in der ARD-Dokumentation war der ehemalige Schiedsrichter Marcus Schulz. Dieser äußerte sich besorgt über den Einfluss Usmanows auf die Entscheidungsträger im Fechtsport. "Das ganze System ist darauf ausgerichtet, bei Olympia zu betrügen, weil Olympia die einzige Veranstaltung im Fechten ist, die irgendwie weltweit Aufmerksamkeit erregt. Und darauf läuft alles hinzu, deswegen wird schon am Unterbau alles so manipuliert, dass so wenig wie möglich dem Zufall überlassen wird", zitierte die ARD Schulz.

Die Berichterstattung umfasste mehrere Artikel sowie ein Video, in dem auch der georgische Fechter Sandro Bazadze vorkam. Er erklärte, dass er im Achtelfinale in Paris aufgrund fragwürdiger Schiedsrichterentscheidungen unterlegen sei.

Die FIE wehrte sich entschieden gegen die Vorwürfe der Manipulation. Emmanuel Katsiadakis, der amtierende Präsident des Verbandes, stellte klar, dass der Hauptzeuge des Berichts ein ehemaliger Schiedsrichter war, der von der Liste gestrichen wurde. Außerdem betonte er, dass der Vergabeprozess der Schiedsrichter zwölf Monate vor den Kämpfen so gestaltet sei, dass Manipulationen ausgeschlossen seien.

In seinem Beschluss befand das Gericht, die ARD habe eine „unzulässige verdachtsbezogene Berichterstattung“ praktiziert. Usmanows Pressestelle gab bekannt, das Gericht habe die Meldungen als falsch eingestuft und der ARD verboten, diese Informationen weiter verbreiten. Bei Nichteinhaltung drohen dem Sender Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro oder sogar Haftstrafen.

Die Online-Portale Sport1.de und Krone.at, die ebenfalls die ARD-Behauptungen verbreitet hatten, korrigierten diese auf Drängen der Anwälte Usmanows. Dagegen lehnte die ARD eine freiwillige Richtigstellung ab, was zu einer Klage vor dem Landgericht Hamburg führte.

Joachim Steinhöfel, der Usmanow vertritt, kritisierte die Berichterstattung der ARD scharf und bezeichnete sie als „bedauerliches ethisches und journalistisches Versagen“. Er stellte heraus, dass die ARD ohne stichhaltige Beweise gearbeitet habe und die Berichterstattung auf Gerüchten basierte. "Der Bericht ist ein Teil einer Diffamierungskampagne gegen meinen Mandanten", so Steinhöfel.

In den letzten Jahren hat Usmanow bereits mehrere rechtliche Erfolge gegen Medienunternehmen erzielt. So untersagte das Landgericht Hamburg im Januar 2024 dem Magazin Forbes, die Behauptung zu verbreiten, dass Usmanow Präsident Wladimir Putin „unterstützt“ und „seine Geschäftsprobleme gelöst“ habe. Diese Meldungen waren Grundlage für EU-Sanktionen gegen den Milliardär gewesen. Auch im September 2023 entschied das Gericht, dass die österreichische Zeitung Kurier eine Aussage zurücknehmen müsse, in der Usmanow als einer von Putins bevorzugten Oligarchen bezeichnet wurde.

Usmanow, der sowohl die russische als auch die usbekische Staatsbürgerschaft besitzt, kämpft seit der Verhängung der EU-Sanktionen im Jahr 2022 vor Gericht gegen diese Entscheidungen. Seine Anwälte argumentieren, dass er aufgrund seiner exponierten Rolle ins Visier der Behörden geraten sei und dass Vorurteile gegen wohlhabende Russen zur Verleumdung beigetragen hätten.

Quelle: ExtremNews

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