G20-Gipfel in Hamburg – was droht den Krawallmachern?
Archivmeldung vom 10.07.2017
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Bilanz des G20-Gipfels in Hamburg ist erschreckend. Die Bilder brennender Autos, randalierender Krawallmacher, verletzter Polizisten und geplünderter Läden sprechen Bände. Nach jetzigem Kenntnisstand wurden 144 Personen fest- und weitere 144 in Gewahrsam genommen. Die Polizei reagierte mit Pfefferspray und Wasserwerfern. Die Kritik am Umgang mit den Krawallmachern sowie dem Sicherheitskonzept ist laut – viele Bürger fragen sich, warum die Anzahl festgenommener Täter so gering ist und was ihnen für Strafen drohen. Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, klärt auf.
Was ist der Grund für die wenigen Festnahmen?
Angesichts der Anzahl randalierender Menschen in Hamburg sowie der Dauer von drei Tagen fällt die Bilanz der Festnahmen ernüchternd aus. „Dass nur wenige Festnahmen zu verzeichnen sind, liegt an den rechtlichen Rahmenbedingungen“, erklärt Mingers. „Hier sind neben Videobeweisen vor allem Zeugen gefragt, die etwaige Plünderungen oder Straftaten beobachteten.“
Was droht den Krawallmachern aus Hamburg?
Das, was vom G-20-Gipfel wohl bei den meisten Menschen hängen bleibt, sind Bilder brennender Autos. Hier werden die Straftatbestände der Brandstiftung sowie der Sachbeschädigung erfüllt – es drohen bis zu zehn Jahre Haft. Wer Läden plündert, macht sich neben einer Sachbeschädigung vor allem wegen Diebstahls und Landesfriedensbruchs strafbar. Besonders heikel ist das Steinewerfen auf Polizisten, bei dem eine versuchte gefährliche Körperverletzung gegeben ist. Der Einsatz von Stahlkugeln oder einer Zwille kann sogar ein versuchtes Tötungsdelikt darstellen. In diesem Fall droht lebenslange Haft. „Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer bieten allen beteiligten Polizisten der Hamburger Polizei kostenlose Erstberatung, wenn ihnen ein Straf- oder Disziplinarverfahren droht!“, so der Rechtsexperte. „Polizisten können uns dazu bundesweit telefonisch unter der 0221 / 589 481 10 erreichen.“
Auto in Flammen – Wer kommt für den Schaden auf?
Auch viele Unbeteiligte sind in Hamburg Opfer der Randale geworden. Es stellt sich also die Frage, wer für die Schäden aufkommt, die die G20-Randalierer anrichteten. „Ist der Verursacher identifizierbar, kann natürlich Anzeige erstattet werden“, erklärt Mingers. Rund um den G20 Gipfel ist die Identifizierung der Täter allerdings nicht so leicht und vermummte Randalierer können nur schwer zur Rechenschaft gezogen werden.
„Der einzige Weg zur Schadensregulierung ist der zur Versicherung“, fährt der Rechtsanwalt fort. „Die Teilkasko deckt – abzüglich der Eigenbeteiligung – zumindest die Kosten festverbauter Teile. Das bedeutet: Schäden am Auto selbst trägt der Versicherer.“ Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind beispielsweise Navigationsgeräte, Handys oder sonstige „freie“ Gegenstände im Kofferraum. Im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung deckt die Vollkasko sämtliche Schäden. Selbst Schmauch- und Senkschäden fallen hier unter den Versicherungsschutz.
Quelle: www.mingers-kreuzer.de