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TÜV Rheinland warnt vor Gefahr: Lichterketten und Spielzeug oft mangelhaft

Archivmeldung vom 23.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: TÜV Rheinland
Bild: TÜV Rheinland

Schlechte Verarbeitung, lockere Stromkabel und Verbrennungsgefahr, verschluckbare Kleinteile, verbotene Weichmacher und fehlende Sicherheitshinweise: TÜV Rheinland hat 42 Lichterketten und 31 Spielzeuge in sechs niederländischen Städten gekauft und in den niederländischen Laboren von TÜV Rheinland in Eindhoven und Niekerk sowie in den Prüflaboren in Köln und Nürnberg getestet.

Das Ergebnis: Obwohl nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüft wurde, sind drei von vier Artikeln bei den Prüfungen durchgefallen. Das heißt, sie dürften innerhalb der Europäischen Union nicht verkauft werden.

Die Fachleute von TÜV Rheinland haben die Lichterketten zum Preis von 89 Cent bis 14,95 Euro im Oktober und November 2009 in Amsterdam, Apeldoorn, Eindhoven, Groningen, Rotterdam, Venlo sowie einige weitere im Internet gekauft. Bei den Tests fielen 32 von 42 Lichterketten durch. „Sie weisen zum Teil gefährliche Sicherheitsmängel auf. Bei drei Lichterketten besteht sogar die Gefahr eines Stromschlags", so Henk-Jan Pieters von TÜV Rheinland EPS in Niekerk, wo der Lichterschmuck geprüft wurde. Die am häufigsten festgestellten Mängel sind falsche oder fehlende Sicherheitshinweise auf den Verpackungen und zu große Hitzeentwicklung. Fehlende Sicherheitshinweise können gravierende Folgen haben, beispielsweise wenn nicht erkennbar ist, dass Lichterketten nur in Innenräumen verwendet werden dürfen oder defekte Lampen sofort ausgetauscht werden müssen. Letzteres kann, wenn eine Lampe ausfällt und die Kette weiter brennt, sehr große Hitzeentwicklung zur Folge haben. Eine Lichterkette erreichte bei der Prüfung bis zu 250 Grad Celsius, erlaubt sind maximal 90 Grad Celsius. Kontrolliert wurde sowohl nach der DIN EN 60598-2-20 für Leuchten als auch nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.

Sämtliche Lichterketten, die im Internet gekauft wurden, waren mangelhaft. Generell empfehlen die Fachleute, elektrische Weihnachtsdekoration nur bei bekannten und sicheren Quellen zu kaufen, um etwaige Mängel reklamieren zu können.

Ähnlich schlecht sind die Testergebnisse bei den Spielzeugen. Diese wurden ebenfalls im normalen Handel in Amsterdam, Apeldoorn, Eindhoven, Groningen, Rotterdam und Venlo gekauft. „10 Spielzeuge waren mängelfrei, aber 21 Spielzeuge entsprechen nicht einmal den gesetzlichen Mindestanforderungen", fasst Hans Groothuis von TÜV Rheinland Quality in Eindhoven die Ergebnisse zusammen. Dort wurden insbesondere die chemischen Prüfungen vorgenommen. Im Test waren Spielzeuge bis zu einem Preis von 10 Euro.

Zehn Spielzeuge enthielten verbotene Weichmacher – so genannte Phthalate. Weichmacher in Kunststoff stehen im Verdacht, krebserregend sowie hormonell und toxisch zu wirken. Um Spielzeug als Quelle für die Belastung von Kindern auszuschließen, sind bestimmte Weichmacher in Spielzeug, das innerhalb der Europäischen Union verkauft werden soll, generell verboten.

Bei sechs geprüften Spielzeugen lösten sich zudem verschluckbare Kleinteile. Das kann besonders für Kinder unter drei Jahren sehr gefährlich sein und ist daher für Spielzeug dieser Altersgruppe verboten. Extrem negativ fiel eine kleine Puppe auf, bei deren Prüfung der Stoffkörper sofort aufriss: „Die Puppe war nicht nur mit Kunststoffgranulat gefüllt, sondern auch mit Müll. Wir haben Drahtfedern, Kork und Metall gefunden. Das ist unverantwortlich", so Karlheinz Hieronymus von TÜV Rheinland LGA in Nürnberg. Die Nürnberger Fachleute haben in Europas größtem Testlabor für Spielzeug die niederländischen Produkte auf mechanische Sicherheitsmängel überprüft.

Bei 19 Spielzeugen im Test von TÜV Rheinland waren die Kennzeichnungen, Warnhinweise oder Anschriften der In-Verkehrbringer nicht korrekt und vollständig. Auch wenn das nicht immer unmittelbar sicherheitsrelevant ist, lässt dies nach Ansicht der Experten Rückschlüsse auf die mangelnde Sorgfaltspflicht der Hersteller oder Importeure insgesamt schließen. Kontrolliert wurden die Vorgaben der europäischen Norm EN 71 für die Sicherheit von Spielzeugen und der europäischen Verordnung 1907/2006/EG Anhang XVII über das Verbot von bestimmten Phthalat-Weichmachern.

Aufgrund der Testergebnisse appellieren die Experten von TÜV Rheinland auch an die Verantwortung der Verbraucher, besser ein gutes Spielzeug als mehrere billige zu kaufen. Karlheinz Hieronymus: „Wenn eine Puppe, die aus Asien stammt, für 1 Euro bei uns verkauft wird, sind die Sozial- und Umweltstandards in der Produktion wahrscheinlich so niedrig wie der Preis. Auch bei der Qualität wird kein vertretbares Niveau erreicht." Deshalb gilt: bewusst einkaufen und sich beraten lassen. Orientierung beim Kauf bietet ferner ein unabhängiges Prüfzeichen wie beispielsweise das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit.

Quelle: TÜV Rheinland

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