BGH bestätigt Urteil gegen chinesische Schleuserin
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer chinesischen Schleuserin durch das Landgericht Meiningen bestätigt. Die Revision der Angeklagten sei verworfen worden, teilte der BGH am Mittwoch mit.
Das Landgericht hatte die Angeklagte unter anderem wegen gewerbsmäßigen
Einschleusens von Ausländern in 13 Fällen unter Einbeziehung
rechtskräftiger Geldstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei
Jahren und acht Monaten verurteilt und die Einziehung des Wertes von
Taterträgen in Höhe von 122.880 Euro angeordnet.
Die Frau hatte
in China Landsleute angeworben, um in einem von ihr erworbenen
ehemaligen Klinikgebäude in Bad Liebenstein Büros und Wohnräume zu
mieten oder zu kaufen und dort Firmen zu gründen. Sie unterstützte die
Gründung dieser Firmen durch die Vereinbarung von Notarterminen und das
Erstellen von Businessplänen. Die Kunden der Angeklagten hatten den
Ermittlern zufolge jedoch nie die Absicht, in Deutschland eigene Firmen
zu betreiben, sondern wollten lediglich einen dauerhaften Aufenthalt in
der Bundesrepublik rechtlich absichern.
Die Angeklagte wusste
laut Anklage von den falschen Angaben ihrer Kunden bei der
Antragstellung für Aufenthaltstitel und unterstützte diese aktiv. Für
ihre Leistungen schloss die Angeklagte sogenannte Migrationsverträge ab
und erhob regelmäßig Entgelte in Höhe von 12.500 Euro.
Mit ihrer
Revision hatte die Angeklagte die Verletzung formellen und sachlichen
Rechts gerügt. Dies wurde jetzt aber als unbegründet verworfen. Damit
ist das Urteil rechtskräftig (Beschluss vom 28. Januar 2025 - 2 StR
474/23).
Quelle: dts Nachrichtenagentur