Gericht verbietet Verkauf von "Dubai-Schokolade"
Das Landgericht Bochum hat in einem Beschluss eine einstweilige Verfügung gegen ein Dortmunder Unternehmen erlassen und den Verkauf von sogenannter "Dubai-Schokolade" verboten. Das schreibt die "Bild" in ihrer Dienstagausgabe.
Dem Dortmunder Unternehmen ist es demnach bei einer Strafe von bis zu
250.000 Euro verboten, in Deutschland ein "Schokoladenprodukt" mit den
Angaben "Dubai Handmade Chocolate" oder "ein Geschmackserlebnis aus der
Metrople Dubai" zu vertreiben oder zu bewerben. Das Verfahren strengte
eine Firma an, die Schokolade aus Dubai importiert. Deren Argument vor
Gericht: Es bestehe die Gefahr der "Irreführung der geografischen
Herkunft", da die Schokolade nicht in Dubai hergestellt wird.
Derselbe
Kläger hatte bereits einen Stopp des Verkaufs von "Dubai-Schokolade"
bei einer großen Supermarktkette erwirkt. Das Landgericht in Bochum soll
laut des Berichts das dritte Gericht sein, das sich mit "Dubai
Schokolade" beschäftigt. Immer geht es dabei um die Frage, ob
"Dubai-Schokolade" eine Herkunftsbezeichnung ist, wie beispielsweise
"Schwarzwälder Schinken".
Quelle: dts Nachrichtenagentur