Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Recht Gericht verbietet Verkauf von "Dubai-Schokolade"

Gericht verbietet Verkauf von "Dubai-Schokolade"

Freigeschaltet am 11.02.2025 um 06:30 durch Sanjo Babić
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk
Bild: Freepik / WB / Eigenes Werk

Das Landgericht Bochum hat in einem Beschluss eine einstweilige Verfügung gegen ein Dortmunder Unternehmen erlassen und den Verkauf von sogenannter "Dubai-Schokolade" verboten. Das schreibt die "Bild" in ihrer Dienstagausgabe.

Dem Dortmunder Unternehmen ist es demnach bei einer Strafe von bis zu 250.000 Euro verboten, in Deutschland ein "Schokoladenprodukt" mit den Angaben "Dubai Handmade Chocolate" oder "ein Geschmackserlebnis aus der Metrople Dubai" zu vertreiben oder zu bewerben. Das Verfahren strengte eine Firma an, die Schokolade aus Dubai importiert. Deren Argument vor Gericht: Es bestehe die Gefahr der "Irreführung der geografischen Herkunft", da die Schokolade nicht in Dubai hergestellt wird.

Derselbe Kläger hatte bereits einen Stopp des Verkaufs von "Dubai-Schokolade" bei einer großen Supermarktkette erwirkt. Das Landgericht in Bochum soll laut des Berichts das dritte Gericht sein, das sich mit "Dubai Schokolade" beschäftigt. Immer geht es dabei um die Frage, ob "Dubai-Schokolade" eine Herkunftsbezeichnung ist, wie beispielsweise "Schwarzwälder Schinken".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte wille in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige