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Urteil Schaden durch Schlaglöcher wird ersetzt Bundesland muss Verkehrssicherheit auf Autobahn gewährleisten

Archivmeldung vom 26.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Daniel Rennen / pixelio.de
Bild: Daniel Rennen / pixelio.de

Wenn auf betroffenen Straßen nicht vor Schlaglöchern gewarnt wird, steht Autofahrern, deren Fahrzeuge beschädigt werden, Schadenersatz zu. Das hat das Landgericht Halle am 28. Juni 2012 entschieden (Az: 4 O 774/11). Der Kläger war nachts bei dichtem Verkehr auf der A9 München - Berlin mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h unterwegs.

Auf der Autobahn hatte sich aufgrund von sogenanntem "Betonfraß" ein Schlagloch von 40 mal 60 Zentimeter Größe und über zehn Zentimeter Tiefe gebildet, das gerade auf einer so stark und schnell befahrenen Straße viel Schaden verursachen kann. Aufgrund der Dunkelheit hatte der Autofahrer keine Möglichkeit, das Schlagloch zu erkennen oder ihm auszuweichen.

Obwohl der Zustand der Fahrbahn der Autobahnmeisterei bekannt war, hatte das zuständige Bundesland nach Ansicht des Gerichts nicht genug getan, um die Verkehrssicherheit auf der Autobahn zu gewährleisten. Autofahrer müssen durch ein Warnschild auf die "Unebene Fahrbahn" aufmerksam gemacht werden, bis Maßnahmen zur Straßensanierung unternommen werden. Somit hat das Bundesland seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und muss den entstandenen Schaden ersetzen. Der ADAC begrüßt die Entscheidung des Gerichts, da gerade auf Autobahnen eine einwandfreie Fahrbahn Voraussetzung sein sollte.

Quelle: ADAC

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