Kein Aquastopp: Mieter haftet für Wasserschaden
Archivmeldung vom 12.06.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIst die Waschmaschine nicht fachgerecht angeschlossen, so haftet ein Mieter für Wasserschäden. Das gilt selbst dann, wenn das Provisorium zuvor jahrelang gut funktionierte, mahnt das Immobilienportal Immowelt.de.
Mieter sollten ihre Waschmaschine unbedingt mit einer sogenannten Aquastopp-Vorrichtung anschließen oder zumindest nach Verwendung der Maschine den Hahn zudrehen. Andernfalls riskieren sie, im Falle eines Wasserschadens voll zu haften, urteilte nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de das Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 3 U 6/04).
Im verhandelten Fall hatte ein Mieter die
Wasserleitung zur Waschmaschine lediglich mit einer Schelle befestigt
und ließ außerdem den Wasserhahn immer geöffnet. Dies ging jahrelang
gut. Doch eines Tages löste sich die Schelle vom Schlauch und
verursachte einen kostspieligen Wasserschaden, auch in der
darunterliegenden Wohnung. Zunächst ersetzte zwar die Versicherung des
Hauseigentümers den Schaden. Allerdings wollte sich die Assekuranz das
Geld vom Verursacher zurückholen. Der allerdings argumentierte, er habe
die Versicherungsbeiträge ja über die Mietnebenkosten anteilig
mitfinanziert. Mit dieser Argumentation hatte er vor Gericht keinen
Erfolg: Denn er habe grob fahrlässig gehandelt. Deshalb muss er den
Schaden selbst bezahlen.
Quelle: Immowelt.de