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Bahnkunden sollten in Zukunft mehr Rechte bekommen.

Archivmeldung vom 18.07.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Gutachten empfiehlt mehr Rechte für Bahnkunden. www.brennessel.com, berichtet

Aus dem Inhalt:

In einem noch unveröffentlichten Gutachten für das Bundesverkehrsministerium heißt es nach Informationen des "Tagesspiegels" (Montagsausgabe), Kunden im Nah- und im Fernverkehr sollten ab einer Verspätung von bis zu 60 Minuten 60 Prozent des Fahrpreises erstattet bekommen, bei einer Verspätung von bis zu 90 Minuten sollen es 90 Prozent sein.

Für Bagatellfälle wie etwa verspätete U-Bahnen soll es eine Sonderregelung geben: Wenn die Kosten für die Bearbeitung einer Beschwerde höher liegen sollten als der Fahrpreis selbst, soll es keine Pflicht zur Fahrpreis-Erstattung geben.

Die Deutsche Bahn warnte vor weiter reichenderen Erstattungsregeln. "Das würde sich sicherlich in den Fahrpreisen niederschlagen", sagt ein Sprecher dem "Tagesspiegel".

Quelle: http://www.brennessel.com/brennessel/news/detailview.php?ID=36102

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