Bundesregierung erleichtert GmbH-Gründungen
Archivmeldung vom 15.06.2005
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeDas Bundeskabinett hat am 1.6.2005 den Entwurf eines Gesetzes zur Neureglung des Mindestkapitals der GmbH (MindestkapG) beschlossen. Hiernach soll das GmbH-Mindeststammkapital von derzeit 25.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt werden. Das Gesetz soll zum 1.1.2006 in Kraft treten. Verlag Dr. Otto Schmidt, berichtet
Der Gesetzentwurf ist Teil des 20-Punkte Programms der Agenda 2010. Durch die Absenkung des Mindeststammkapitals sollen Unternehmensgründungen erleichtert und die Wettbewerbsfähigkeit von deutschen GmbH im europäischen Vergleich gesteigert werden.
In einem zweiten Gesetz sollen Regelungen für den Umgang mit einer GmbH in der Krise geschaffen werden. Hiermit sollen insbesondere Verbesserungen für die so genannten Bestattungsfälle geschaffen werden, in denen die GmbH zum Schaden ihrer Gläubiger einer ordentlichen Liquidation oder Insolvenz entzogen wird. Zudem soll verhindert werden, dass Gesellschafter und Geschäftsführer sich ihrer Verantwortung entziehen, indem sie von ihren Positionen zurücktreten oder sich ins Ausland absetzen.
Quelle: http://www.otto-schmidt.de/newsletter/wirtschaftsr_42070.html