Teures Abo für kostenlose Software
Archivmeldung vom 02.01.2009
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.01.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Internetseite opendownload.de bietet verschiedene Softwareprogramme zum Download an – vermutlich ausschließlich solche, die von den Herstellern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Doch wer annimmt, dass er sich die Software auf dieser Seite kostenlos herunterladen kann, wie auch der Name der Seite suggeriert, irrt, denn die Nutzung der Angebote erfordert eine kostenpflichtige Registrierung. Da die Startseite jedoch keinen Hinweis darauf enthält und viele Nutzer somit in eine Abofalle gelockt werden, verliehen die InternetAgenten von P4M dem Betreiber der Seite den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Dezember.
In diesem Monat erhielten die InternetAgenten mehrere Meldungen von
Verbrauchern, die sich über die Internetseite opendownload.de
beschwerten. Ein Hauptkritikpunkt ist, dass sich auf der Startseite
kein Hinweis darauf befindet, dass das Downloaden der Softwareprogramme
kostenpflichtig ist bzw. man erst Mitglied werden muss, um das Angebot
überhaupt nutzen zu können. Wie die betroffenen User schrieben, wurden
sie erst durch eine Rechnung der Betreiberfirma darauf aufmerksam, dass
sie mit der Anmeldung ein 2-Jahres-Abonnement in Höhe von 96 Euro pro
Jahr abgeschlossen haben. Die Mitgliedschaft wird zwar auf der
Startseite unter dem Punkt „Vorteile für Mitglieder“ erwähnt, doch
daraus schließt man eher, dass man als Mitglied erweiterte
Nutzungsmöglichkeiten hat, nicht jedoch, dass eine Mitgliedschaft für
die Nutzung erforderlich ist. Ein weiterer Kritikpunkt liegt in der
Widerrufsbelehrung. So heißt es auf der Seite, dass das Widerrufsrecht
des Kunden vorzeitig erlischt, wenn der Anbieter mit der Ausführung der
Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.
Dies ist jedoch nicht zulässig, da das Widerrufsrecht nicht durch den
Verkäufer eingeschränkt werden darf. Zudem bezieht sich das
Widerrufsrecht auch nicht auf den Download der Software, sondern auf
den Abschluss des kostenpflichtigen Abonnements. Zahlen die betroffenen
Nutzer nicht direkt bzw. widersprechen sie, wird ihnen gleich mit einem
Anwalt gedroht.
Auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz veröffentlichte kürzlich
aufgrund zahlreicher Anfragen zum Anbieter dieser Seite eine
Pressemeldung, in der sie Verbraucher vor dem Angebot warnt. Sie rät
Betroffenen, Zahlungsaufforderungen des Betreibers mit der Begründung
zurückzuweisen, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen
sei.
„Der Betreiber der Seite opendownload.de versucht ganz geschickt, Nutzer dazu zu verleiten, Mitglied zu werden, ohne dass sie sich auf Anhieb bewusst darüber sind, dass es sich um eine kostenpflichtige Mitgliedschaft handelt“, kritisiert Hubert Neuner, einer der Geschäftsführer von P4M. „Besonders dreist und äußerst ärgerlich für die betroffenen Nutzer ist, dass die Software auf anderen Internetseiten legal und kostenlos angeboten wird. Zudem muss man sich dort auch nicht anmelden, um die Software herunterladen zu können.“
Quelle: P4M. GmbH