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Der "Vogel" im Straßenverkehr

Archivmeldung vom 25.10.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nicht selten hält man den einen oder anderen Verkehrsteilnehmer für blöd. So weit - so gut! Doch wenn man ihm dies mit dem Finger an die Stirn auch noch zeigt, dann kann das unangenehme Folgen haben.

Nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) ist es nämlich ein Unterschied, ob man den "Vogel" im privaten Leben zeigt oder im Straßenverkehr. Hier sieht die Staatsanwaltschaft nach entsprechender Anzeige stets ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung und erhebt Anklage beim zuständigen Amtsgericht.

Im privaten Bereich handelt es zwar um eine Beleidigung, jedoch in der Regel um ein so genanntes Privatklagedelikt, das nicht von öffentlichem Interesse ist. Im Straßenverkehr enden solche Verfahren häufig nicht nur mit einer empfindlichen Geldstrafe, sondern verursachen darüber hinaus einen Eintrag von fünf Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg. Erschwerend kommt hinzu, dass die auf diese Weise erworbenen Punkte frühestens nach fünf Jahren - nicht wie bei Verkehrsordnungswidrigkeiten bereits nach zwei Jahren - gelöscht werden können.

Quelle: Pressemitteilung Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS)

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