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Massiver Mangel an Kitaplätzen: Rechtsanspruch auf Kitaplatz jetzt einklagen

Archivmeldung vom 08.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bild: Erich Westendarp / pixelio.de
Bild: Erich Westendarp / pixelio.de

Obwohl in Deutschland ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz pro Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr besteht, herrscht ein massiver Mangel an Kitaplätzen. Etwas 378.000 Kitaplätze fehlen im ganzen Land. Das Bundesfamilienministerium hat die Zahl auf Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken Anfang Mai 2023 genannt. Unterschiedliche Studien haben das Fehlen von genügend Plätzen für das Jahr 2023 bereits in den vergangenen Jahren prognostiziert.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer weist darauf hin, dass aufgrund des Rechtsanspruches Kitaplätze auch eingeklagt werden können. Auf diese Weise erhöht sich der Druck, auf zuständige Politiker endlich zu handeln. Schließlich haben es Städte und Gemeinden versäumt, ausreichend Plätze zu schaffen oder den Beruf des Erziehers attraktiv auszugestalten. Wer Probleme bei der Vergabe eines Kitaplatzes hat, dem empfiehlt Dr. Soll & Sauer die kostenlose Erstberatung im Online-Check. Mehr Infos zum Thema gibt es auf der Spezial-Website der Kanzlei, die zu einer der führenden in Deutschland gehört.

Besonders in Westdeutschland ist die Kita-Lage kritisch

Die Lage in den westlichen Bundesländern ist besonders kritisch. Insgesamt fehlen hier rund 260.000 Kitaplätze. Besonders in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg gibt es große Engpässe. Die Studie zeigt, dass die Situation in den östlichen Bundesländern im Vergleich dazu etwas besser ist. Hier fehlen insgesamt rund 118.000 Kitaplätze. Ein Hauptgrund für den Mangel an Kitaplätzen ist der anhaltende Geburtenanstieg der vergangenen Jahre. Zudem steigt der Bedarf an frühkindlicher Bildung aufgrund der zunehmenden Erwerbstätigkeit von Frauen. Auch die längere Ausbildungsdauer vieler junger Menschen führt dazu, dass sie später Kinder bekommen und daher einen höheren Bedarf an Kitaplätzen haben.

Die Autoren unterschiedlicher Studien warnen, dass der fehlende Zugang zu Kitas die Chancengleichheit von Kindern aus unterschiedlichen sozialen Schichten beeinträchtigt. Insbesondere Kinder aus einkommensschwachen Familien hätten oft keine Möglichkeit, frühkindliche Bildungseinrichtungen zu besuchen. Auch sind Eltern oft gezwungen, sich zwischen Beruf und Familie zu entscheiden, da die Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder begrenzt sind. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln fasst zusammen, dass vielen Kindern eine frühkindliche Bildung vorenthalten wird.

Um die Situation zu verbessern, schlägt beispielsweise das IW vor, die Betreuungsquote auf 50 Prozent zu erhöhen. Dazu müssten jedoch zusätzliche 260.000 Kitaplätze geschaffen werden. Die Autoren der Studie fordern daher eine stärkere finanzielle Unterstützung der Länder durch den Bund. Zudem sollten auch die Investitionen in den Ausbau von Kitas und die Qualifikation des pädagogischen Personals erhöht werden.

Wie lässt sich ein Kita-Platz einklagen?

Die Voraussetzungen für eine Kitaplatzklage sind im § 24 des Sozialgesetzbuchs VIII festgelegt. Demnach hat jedes Kind ab dem ersten Lebensjahr einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege. Um eine Klage einzureichen, muss zunächst ein Betreuungsgutschein beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Die Betroffenen müssen sich auch aktiv um einen Platz bemühen und dem Jugendamt regelmäßig mitteilen, dass noch kein Platz zur Verfügung steht.

Wenn man einen ablehnenden Bescheid erhält oder regelmäßig vertröstet wird, sollte man spätestens drei Monate vor dem ersten Geburtstag des Kindes einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht aufsuchen. Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht wird die rechtlichen Gegebenheiten erläutern und die Vertretung gegenüber dem Jugendamt übernehmen. Oft führt allein die Kontaktaufnahme des Anwalts dazu, dass freiwerdende Plätze vorrangig an die Mandanten vergeben werden. Falls nach angemessener Wartezeit keine Zuweisung erfolgt, wird ein gerichtliches Eilverfahren eingeleitet. Hierbei hat man keinen Anspruch auf einen Platz in der Wunsch-Kita, sondern muss jeden zugewiesenen Platz annehmen, solange die Annahme zumutbar ist. Es ist jedoch möglich, eine Kita abzulehnen, wenn sie ein spezielles Konzept aufweist, mit welchem die Eltern nicht einverstanden wären.

Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ots)

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