Behörde darf gegen Fax-Werbung einschreiten
Archivmeldung vom 12.07.2005
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeDie Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) darf gegen Firmen wegen des Versands unerwünschter Werbefaxe vorgehen. tagesschau.de, berichtet
Aus dem Inhalt:
Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilbeschluss.
Zur Begründung verwies das Gericht darauf, der Faxversand ohne Einverständnis des Empfängers sei nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig. Der Geschäftsführer, der gegen das Einschreiten der Behörde geklagt hatte, habe aber nicht nachgewiesen, dass ihm solche Einverständniserklärungen vorlägen. (Az. 11 L 765/05)
Quelle: http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID4517736_REF4,00.html