Keine Erleichterung der Beweislast für den Urheber für ins Internet gestellte Werke - Stadtpläne
Archivmeldung vom 27.04.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Landgericht München hat mit Urteil vom 14.01.2009 entschieden, dass das Privileg des Urhebers für seine Rechteinhaberschaft nicht für ins Internet gestellte Werke gelte, da es am Merkmal der Vervielfältigunsstücke fehle.
Folglich müsse der abmahnende oder klagende Urheber den lückenlosen Rechteerwerb nachweisen. Gelingt ihm dies nicht, scheitert er mit seinem Anliegen.
Geklagt hatte ein Berliner Stadt - Plan Verlag wegen
urheberrechtswidriger Nutzung von Stadtplan - Ausschnitten. Auf diesen
Stadtplan - Kacheln war ein Herr B. als Urheber vermerkt.
Da der Stadtplan-Verlag trotz Aufforderung seitens des Gerichts keinen
Nachweis über die eigene Rechteinhaberschaft erbrachte, wurde auch in
der Berufungsinstanz das Urteil der ersten Instanz bestätigt.
Ein sachgerechtes Urteil, da es einem Urheber zuzumuten ist, seine Urheberschaft nachzuweisen.
Quelle: GGR Rechtsanwälte