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Kokain ist eine Zeitbombe für den Führerschein

Archivmeldung vom 18.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Um Ausreden sind Verkehrssünder selten verlegen. Wie ein Barkeeper aus Berlin: Seinen positiven Kokainwert bei einem Drogentest schrieb er seinem Beruf zu. In der Diskothek, in der er arbeite, komme er zwangsläufig mit Kokain in Berührung, an der Theke, an den Gläsern. Er habe das im Blut nachgewiesene Kokain unfreiwillig aufgenommen. Die Richter glaubten ihm jedoch kein Wort, der Führerschein war weg.

Wissenschaftliche Erkenntnisse und ausgeklügelte Testverfahren bieten heute ein solides Fundament, Missbrauch nachzuweisen. Gerade Kokain ist für Führerscheininhaber verhängnisvoll, warnt das Verkehrsrechtsportal straffrei-mobil.de. Denn die Modedroge kann auch lange nach dem Konsum nachgewiesen werden.

Mindestens eine Woche hält sich das Abbauprodukt Benzoylecgonin (BZE) im Urin des Kokain-Kosumenten. Lang genug, um zur Zeitbombe für den Führerschein zu werden. Denn selbst, wenn der bei einer Kontrolle ermittelte BZE-Wert nicht für eine Sanktion nach dem Straßenverkehrsrecht ausreicht: Die BZE-Konzentration wird auf jeden Fall der Straßenverkehrsbehörde übermittelt. Und der genügt es, von der Einnahme einer Droge zu wissen, um zur Klärung der Fahreignung ein ärztliches oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten, die gefürchtete MPU, zu verlangen. Zweifel an der Eignung zum Führen von Fahrzeugen bestehen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nämlich schon automatisch bei demjenigen, der rechtswidrig mit harten Drogen umgeht. Er muss keineswegs auch Auto gefahren sein.

Genauso wenig Chancen hatte der Barkeeper mit seiner Geschichte. Das Gericht hielt ihm entgegen, unbewusst Kokain über die Haut aufzunehmen widerspreche allen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Kokain könne lediglich geraucht und inhaliert, injiziert, geschnupft oder aufgelöst in Getränken getrunken werden.

Quelle: straffrei-mobil.de

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