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Urteil: Luftverkehrssteuer mit Grundgesetz vereinbar

Archivmeldung vom 05.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Flughafen Frankfurt am Main
Flughafen Frankfurt am Main

Lizenz: CC0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Luftverkehrssteuer ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Mittwoch, dass die Abgabe nicht gegen Grundrechte von Passagieren oder Airlines verstößt. Geklagt hatte das Land Rheinland-Pfalz, das die Abgabe für ungerecht ausgestaltet hält.

Zudem sei der Bund nicht zuständig gewesen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte die Ticketsteuer im Jahr 2011 eingeführt. Sie wird auf alle in Deutschland startenden gewerblichen Passagierflüge erhoben, unabhängig davon, ob der Flug von einem deutschen oder einem ausländischen Unternehmen angeboten wird.

Flughafenverband ADV: "Die Luftverkehrsteuer ist eine Wachstumsbremse, die auf politischem Weg abgeschafft werden muss"

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Klage des Landes Rheinland-Pfalz gegen die deutsche Luftverkehrsteuer abgewiesen. Dazu erklärte Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbandes ADV: "Für die deutschen Flughäfen ist das Karlsruher Urteil eine schlechte Nachricht. Die Hoffnung, dass mit der heutigen Entscheidung auf juristischem Weg eine hausgemachte, milliardenschwere Zusatzbelastung von den Schultern der deutschen Airlines und Flughäfen genommen wird, hat sich damit zerschlagen". Zahlen, die dem Flughafenverband ADV vorliegen, belegen die wettbewerbsverzerrende Wirkung der Luftverkehrsteuer, die zulasten der deutschen Flughäfen und Airlines geht.

Die Luftverkehrsteuer produziere viele Verlierer, so Beisel: "Die deutschen Flughäfen verlieren jedes Jahr mehrere Millionen Passagiere, die ins benachbarte Ausland fahren, um ihre Reise dort von grenznahen Flughäfen aus anzutreten. Verlierer sind auch die deutschen Fluggesellschaften, die in einem harten internationalen Wettbewerb stehen und daher die Mehrkosten, die ihnen die deutsche Luftverkehrsteuer aufbürdet, nicht an ihre Kunden weitergeben können. Und letztlich macht die Luftverkehrsteuer auch den deutschen Fiskus nicht wirklich zum Gewinner, denn die Einnahmen aus dieser Zusatzsteuer halbieren sich de facto, wenn man so ehrlich ist, die Einnahmeverluste bei Ländern und Gemeinden, die daraus resultieren, auch zu betrachten", so Beisel.

Aus Sicht der deutschen Flughäfen sei es nun umso wichtiger, dass die wettbewerbsverzerrende Luftverkehrsteuer auf politischem Wege abgeschafft wird, erklärte Beisel: "Ein weiterer Verlierer der Luftverkehrsteuer bereitet uns allen derzeit große Sorgen: Die deutsche Wirtschaft. Die Luftverkehrsteuer ist eine Wachstumsbremse, die wir uns in Zeiten sich verdüsternder Konjunkturaussichten erst recht nicht leisten können. Die deutschen Flughäfen appellieren daher an die Bundesregierung, die Luftverkehrsteuer so bald wie möglich abzuschaffen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur / ADV (ots)

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