Datenspeicherung nicht vergessen
Archivmeldung vom 03.04.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas Absehen von einer regelmäßigen Datensicherung stellt auch im privaten Bereich ein erhebliches Verschulden gegen sich selbst dar. Die HUK-COBURG erläutert das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt, Urteil vom 04.09.2009, Az. 312 C 183/08).
Der Eigentümer eines zweieinhalb Jahre alten Notebooks verlangte, als sein Notebook beschädigt wurde, vom Schadenverursacher die Kosten für den Ersatz der Datenrekonstruktion durch einen Fachmann. Sie beliefen sich auf knapp 2.300 Euro. Das Gericht beurteilte den Sachverhalt anders: Wegen seines überwiegenden Mitverschuldens steht dem Eigentümer des Notebooks kein Schadenersatzanspruch zu. Er habe es pflichtwidrig unterlassen, die auf dem Notebook vorhandenen Daten auf anderen Datenträgern außerhalb des Notebooks zu sichern. Fazit: Bei der Nutzung von PC und Notebooks ist Datensicherung oberstes Gebot.
Quelle: HUK-COBURG