49-Jähriger wegen Beleidigung von Spitzenpolitikern verurteilt
Das Landgericht Baden-Baden hat einen 49-Jährigen wegen Beleidigung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und sieben weiteren Spitzenpolitikern zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, sei das Urteil bereits am 2. April gefallen und mittlerweile rechtskräftig.
Dem Angeklagten war zunächst durch einen Strafbefehl des Amtsgerichts
Rastatt vom Januar 2024 zur Last gelegt worden, über sein Facebook-Konto
eine Darstellung in der Art eines Werbeplakats für einen Kinofilm aus
der Filmreihe "Der Pate" veröffentlicht zu haben, die den Titel "Die
Lügner 2.0" trug. Statt der Gesichter der Mafia-Filmfiguren waren die
Gesichter von Steinmeier, Scholz, der EU-Kommissionspräsidentin Ursula
von der Leyen sowie mehrerer Bundesminister zu sehen. In einem
begleitenden Text wurden die Politiker unter anderem als "ehrlos",
"verlogen", "korrupt" und "psychisch gestört" bezeichnet.
Der
Angeklagte wurde nun wegen öffentlicher Beleidigung von neun im
politischen Leben des Volkes stehenden Personen nach Paragraph 188 StGB
verurteilt. Der Angeklagte war zuvor noch auf seinen Einspruch durch
Urteil des Amtsgerichts Rastatt von dem Vorwurf freigesprochen worden,
und zwar mit der Begründung, es habe nicht ausgeschlossen werden können,
dass der Facebook-Account gehackt worden sei.
Der Angeklagte
hatte sich beim Amtsgericht zu dem Tatvorwurf zwar nicht eingelassen,
jedoch ein an Facebook gerichtetes Schreiben vorgelegt, in dem er
mitteilte, dass sein Account gehackt worden sei.
Die
Staatsanwaltschaft war gegen den Freispruch in Berufung gegangen. An der
Urheberschaft des Angeklagten für den Facebook-Post bestehe kein
Zweifel, so die Baden-Badener Richter nun. Der Angeklagte habe die
Grenzen der Meinungsfreiheit hin zu einer persönlichen Diffamierung
überschritten. Im Vordergrund habe nicht mehr die sachliche
Auseinandersetzung gestanden, sondern der persönliche Angriff gegen die
betroffenen Personen, so das Landgericht.
Quelle: dts Nachrichtenagentur