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Mit Recht in die Ferien: Sieben Tipps für einen entspannten Sommer

Archivmeldung vom 28.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Dorothea Jacob / pixelio.de
Bild: Dorothea Jacob / pixelio.de

Der Urlaub ist genehmigt, die Reise gebucht: Einer erholsamen Zeit steht nichts mehr im Wege - oder doch? Was tun, wenn der Chef mich kurzfristig zurückruft oder wenn ich wegen ausufernder Kontrollen den Flieger verpasse? SmartLaw, Spezialist für Rechtsdokumente im Internet, gibt Tipps für einen entspannten Start in den Urlaub.

Ich habe mein Flugzeug verpasst, weil am Flughafen alles zu lange gedauert hat. Kann ich einen Ersatzflug verlangen? Fluggesellschaften fordern ihre Passagiere in der Regel auf, mindestens zwei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein. Wer seinen Flug wegen langer Schlangen am Check-in oder bei der Sicherheitskontrolle trotzdem verpasst, kann daraus allerdings nur bedingt Ansprüche ableiten.

Liegt die Schuld beim Flughafen oder bei den Sicherheitsbehörden, können Fluggäste theoretisch eine kostenlose Umbuchung oder Schadenersatz fordern. Das gilt beispielsweise bei einem technischen Defekt oder wenn zu wenig Personal vor Ort war. Die Schuld des Flughafens müssen sie aber erst beweisen. Praktisch heißt das: Lieber eine weitere halbe Stunde früher kommen, alle Kontrollen durchlaufen und die Wartezeit mit Lesen oder Spielen überbrücken. Das erspart eine Menge Ärger.

Mein Gepäck wurde während des Flugs beschädigt. Bekomme ich Ersatz?

Grundsätzlich ja. Dazu sollten Fluggäste den Schaden zunächst direkt am Flughafen melden und zusätzlich innerhalb von sieben Tagen schriftlich reklamieren. Die Fluglinie haftet möglicherweise aber nicht, wenn das Gepäckstück für den Transport nachweislich ungeeignet war. So darf sich beispielsweise niemand beklagen, der eine Gitarre im Stoffbeutel befördern lässt.

Ich habe eine Reise gebucht. Kurz vor Beginn ändert der Anbieter die Abfahrtzeit. Was nun?

Reiseanbieter müssen ihren Kunden eine Ersatzreise anbieten oder das Geld komplett zurückerstatten, wenn die Änderungen gravierend sind. Soll die Reise beispielsweise eine Woche später beginnen, ist das gravierend. Verschiebt sich der Beginn dagegen nur um ein paar Stunden, gilt das meist als zumutbar.

Mein Chef will mir den Urlaub kurzfristig streichen. Darf er das?

Hat der Chef den Urlaub einmal schriftlich zugesagt, kann er ihn nicht einfach wieder aufheben. Das geht nur, wenn der Mitarbeiter zustimmt - oder wenn ein Notfall eintritt. Beispielsweise, wenn die Urlaubsvertretung erkrankt und die gesamte Produktion gefährdet ist. Falls dem Mitarbeiter für den geplanten Urlaub bereits Kosten entstanden sind, muss ihm das Unternehmen diese erstatten. Also beispielsweise die Stornogebühren für ein Hotel.

Muss ich im Urlaub erreichbar sein?

Häufig äußern Vorgesetzte diesen Wunsch. Mitarbeiter können ihn höflich ausschlagen, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Auch ein Diensthandy dürfen Mitarbeiter zu Hause lassen. Übrigens: Wo sich ein Mitarbeiter im Urlaub aufhält, geht den Chef nichts an.

Was tun, wenn mich mein Arbeitgeber aus dem Urlaub zurückholen will?

Das geht nur im Notfall. Der Vorgesetzte muss dann aber auch die Kosten für Storno, Rückreise und Hotel bezahlen - nicht nur für den Mitarbeiter, sondern auch für den Ehepartner und die Kinder.

Was, wenn ich im Urlaub krank werde?

Auch wer im Urlaub erkrankt, muss seinem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen. Die Tage, an denen ein Mitarbeiter während des Urlaubs krankgeschrieben ist, müssen dann als Urlaubstage gutgeschrieben werden. Das bedeutet aber nicht, dass der Mitarbeiter den Urlaub nach seiner Genesung einfach fortsetzen kann. Vielmehr muss er die freien Tage wie gewohnt beantragen.

Quelle: SmartLaw Media GmbH (ots)

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