Verbraucherschutz: Rufnummernsperre darf nichts kosten
Archivmeldung vom 23.09.2004
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMehrere Telefon-Netzbetreiber stellen ihren Kunden für die Sperrung von Anrufen bei bestimmten Mehrwert-Diensten hohe Gebühren in Rechnung. Nach Ansicht der Verbraucher-Zentrale Baden-Württemberg verstoßen sie damit gegen EU-Bestimmungen.
Konkret gehe es um die seit dem 25. Juli 2003 anzuwendenden Vorschriften der Europäischen Universaldienst-Richtlinie 2002/22/EG, die eine kostenlose Sperrung vorschreibe, merken die Verbraucherschützer an. Sie fordern den Gesetzgeber zur umgehenden Umsetzung der Richtlinie auf.
Hintergrund: Zum Schutz vor unseriösen Anbietern bei 0190-er und 0900-er Rufnummern wurde 2003 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Kostenpflichtige Dialer dürfen nur noch über bestimmte Rufnummerngassen angeboten werden. Durch das gezielte Sperren von Rufnummerngassen – beispielsweise der für Dialer – können sich Verbraucher vor überraschend hohen Telefonkosten schützen.
Seit dem 25. Juli 2003 hätte Deutschland eine europäische Universaldienstrichtlinie umsetzen und anwenden müssen, die eine kostenlose Sperrmöglichkeit vorschreibt. Weil sie das versäumt hat, berechnen beispielsweise die Deutsche Telekom und Arcor ihren Kunden immer noch erhebliche Gebühren für eine Sperrung.
Verbraucher, die nach dem 25. Juli 2003 Gebühren für die Sperrung berechnet bekamen und bezahlten, sollten vom Netzbetreiber mit Hinweis auf die europäische Richtlinie eine Rückerstattung des Entgelts verlangen. Wird die kostenlose Sperrung oder die Rückerstattung bereits bezahlter Entgelte verweigert, sollten sich Betroffene an das Bundesministerium für Wirtschaft wenden und dort die Erstattung des entstandenen Schadens einfordern.
Die Verbraucherzentrale hat zu diesem Thema Musterbriefe entwickelt, die im Internet heruntergeladen werden können.